Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt und Kinderlärm legalisiert: Geräusche durch Kinder fallen nicht mehr unter "schädliche Umweltbeeinträchtigungen". Auch das Bauplanungsrecht soll kinderfreundlicher werden.
Kinderlärm von Spielplätzen und Kindertagesstätten soll nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mehr pauschal wie Lärm aus anderen Quellen behandelt werden. Bisher konnten noch Grenzwerte für Geräuschimmissionen gegen Kinderlärm vorgebracht werden. Die Neuregelung verbietet nun, diesen als "schädliche Umwelteinwirkung" einzustufen – Grenzwerte spielen keine Rolle mehr.
Die Gerichte urteilten selten gegen den Kinderlärm, Klagen waren aber nie per se aussichtslos. Die bald gesetzlich festgeschriebene Toleranz verhindert Rechtsstreite schon im Voraus, Kinderlärm ist kein Klagegrund mehr. Dahinter steht das Signal des Gesetzgebers, eine kinderfreundliche Gesellschaft zu fördern.
Bisher scheiterten Kindertagesstätten nicht nur am Bundes-Immissionsschutzgesetz - auch das Bauplanungsrecht bremst Kindertagesstätten in Wohngebieten aus. Die Bundesregierung plant eine weitere Gesetzesänderung, nach der Kindertagesstätten bei angemessener Größe in Wohngebieten regelmäßig zulässig sein sollen.
ssc/LTO-Redaktion
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Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 27.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3374 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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