Massenklagen von Kapitalanlegern sollen weiter vereinfacht werden. Dieses Ziel verfolgt eine Gesetzesnovelle, die der Bundestag am Donnerstagabend ohne Gegenstimmen verabschiedet hat. Das vor sechseinhalb Jahren in Kraft getretene Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz wurde damit nicht nur verlängert, sondern auch in einigen Punkten überarbeitet.
Unter anderem haben die Parlamentarier den Anwendungsbereich des Gesetzes auf Anlageberater und -vermittler erweitert. Zudem sollen die Musterverfahren durch verschiedene Einzelmaßnahmen beschleunigt werden.
Das ursprüngliche Gesetz war im Jahr 2005 eingeführt worden, um kapitalmarktrechtliche Klagen von Anlegern effektiv zu bündeln.
Hintergrund waren zahlreiche Verfahren wegen vermeintlich falscher Kapitalmarktinformationen. Kern des Gesetzes ist die Möglichkeit, zentrale Rechtsfragen bereits vorab von der nächsthöheren Instanz verbindlich entscheiden zu lassen. Bis zu einem solchen "Musterbeschluss" sollen die übrigen Verfahren ruhen.
In der Gesetzesbegründung heißt es, dieses Vorgehen habe sich als taugliches Instrument erwiesen. Ohne einen erneuten Beschluss des Bundestags wäre die 2005 eingeführte Reform zum Jahresende ausgelaufen.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Schutz von Kapitalanlegern: . In: Legal Tribune Online, 29.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6499 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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