Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, das nach Inkrafttreten des BKA-Gesetzes Anfang 2009 die gesetzliche Zulassung einer Online-Durchsuchung anstrebt.
Der am Donnerstag von der Landesregierung beschlossene Gesetzentwurf zur Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) sieht vor, dass personenbezogene Daten im Internet verdeckt ermittelt werden dürfen. Damit soll die Polizei mehr Möglichkeiten im Kampf gegen internationalen Terrorismus und organisierte Kriminalität erhalten. In Bayern ist die Online-Durchsuchung bereits seit 2008 gesetzlich zugelassen.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass verschlüsselte Telefonate im Internet überwacht und Mobilfunknetze bei Terrorgefahr abgeschaltet werden dürfen. In beiden Fällen ist allerdings eine richterliche Anordnung nötig.
Zudem sollen die Befugnisse bei Stalking-Fällen erweitert werden: Bisher ließ das POG ausschließlich bei Vorliegen einer engen sozialen Beziehung Aufenthalts-, Kontakt- und Näherungsverbote dann zu, wenn Gewalt drohte. Zukünftig sollen der Polizei diese Befugnisse in entsprechenden Gefahrenlagen auch dann zustehen, wenn Opfer und Täter keine enge Beziehung zueinander haben.
Hinsichtlich eines Zeugnisverweigerungsrechts geht der Entwurf zur Novellierung des POG über das BKA-Gesetz hinaus. Neben Geistlichen, Strafverteidigern und Abgeordneten soll zukünftig auch Ärzten, Rechtsanwälten und Journalisten ein Zeugnisverweigerungsrecht zustehen.
Außerdem wird in dem Entwurf klargestellt, dass die sogenannte Rasterfahndung nur zur Abwehr einer Gefahr zulässig ist und nicht bereits im Vorfeld. Schließlich soll der automatisierte Nummernschild-Abgleich aufgehoben werden.
Über den Gesetzentwurf muss der Landtag entscheiden. Bereits im September könnte die Novelle auf der Tagesordnung des Parlaments stehen.
Gesetzentwurf: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1263 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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