Nach den Plänen der Bundesregierung: Länder stellen sich gegen das Unter­neh­mens­sank­ti­ons­recht

02.09.2020

Die Bundesregierung plant ein Gesetz, um Unternehmen für illegales Verhalten effektiver bestrafen zu können. Sechs Bundesländer wehren sich nun dagegen, sie sehen die unternehmerische Freiheit in Gefahr.

Gemeinsam mit fünf weiteren Ländern will Rheinland-Pfalz das vom Bund geplante Gesetz für eine härtere Bestrafung von Unternehmen verhindern. "Die Vorschläge der Bundesregierung greifen tief in die unternehmerische Freiheit ein. Und sie kommen zur Unzeit", sagte der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Volker Wissing (FDP) am Dienstag. "Es existieren bereits jetzt zahlreiche Regelwerke, mit denen Rechtsverstöße im Wirtschaftsleben wirksam sanktioniert werden können."

Seine Stuttgarter Amtskollegin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) kritisierte, das sogenannte Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft setze Unternehmen dem Risiko einer willkürlichen und maßlosen Sanktionierung aus. Ein entsprechender Antrag von Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein solle am 3. September im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates behandelt werden. Zuvor hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung darüber berichtet.

Die Ermittlungsbehörden können in Deutschland keine Strafverfahren gegen Unternehmen führen, sondern nur Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz verhängen, so wie es etwa im Zusammenhang mit der Dieselaffäre geschehen ist. Aus Sicht der Bundesregierung ist damit keine angemessene Reaktion auf Unternehmenskriminalität möglich.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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Nach den Plänen der Bundesregierung: . In: Legal Tribune Online, 02.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42670 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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