Die Renten von Geringverdienern, die auch nach 40 Beitragsjahren und privater Zusatzvorsorge noch unter der Grundsicherung liegen, sollen künftig aus Steuermitteln aufgestockt werden. Das haben die Spitzen von Union und FDP in der Nacht zum Montag beschlossen. Allerdings handelt es sich nach Angaben aus der Koalition nur um einen geringen Betrag.
Nach Schätzungen aus Koalitionskreisen wird die geplante Mini-Erhöhung auch nur einen kleinen Teil der Bevölkerung betreffen. Demnach werden nur etwa zwei Prozent der Geringverdiener in den Genuss der steuerlich finanzierten Rentenaufstockung kommen. Deren Rente solle zukünftig dann etwa 10 bis 15 Euro über der Grundsicherung von durchschnittlich 688 Euro liegen.
Wie erwartet bekam das Konzept gegen Altersarmut einen anderen Namen: Der von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgelegte Entwurf für eine aus Steuer- und Beitragsgeldern finanzierte Zuschussrente von maximal 850 Euro wurde abgeändert und heißt nun "Lebensleistungsrente". Die Hürden zur Zuschussrente waren allerdings niedriger als in dem neuen Konzept.
Noch keine Einigkeit erzielten die Koalitionsspitzen über eine bessere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten von Frauen, die ihre Kinder vor 1992 bekamen. Dazu wurde lediglich ein Prüfauftrag erteilt. Wie es hieß, habe man im Wahljahr eine Diskussion vermeiden wollen, bei welchen Jahrgängen die Grenze gezogen werden müsse.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Geringverdiener: . In: Legal Tribune Online, 05.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7462 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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