Die gerichtliche Mediation soll künftig in den Prozessordnungen ausdrücklich geregelt werden. Darauf hat sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Montag in Berlin geeinigt. Die Änderung des Mediationsgesetzes muss am Mittwoch noch vom Ausschuss bestätigt werden.
Der Vermittlungsausschuss bestätigte diese Informationen der Hamburger Behörde für Justiz und Gleichstellung. Deren Staatsrat Dr. Ralf Kleindiek sagte nach der Einigung: "Ich freue mich, dass uns bei den Verhandlungen im Vermittlungsverfahren ein Durchbruch gelungen ist. Es hat sich ausgezahlt, dass wir in der Sache hart verhandelt haben. Mit der nun erzielten Einigung wird die erfolgreiche gerichtliche Mediation auch in Hamburg dauerhaft gesichert. Das stärkt die einvernehmliche Streitbelegung und bedeutet eine Anerkennung der engagierten Arbeit an den Gerichten."
Das vom Deutschen Bundestag beschlossene "Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung" hätte die an Gerichten durchgeführten Mediationsverfahren nur noch für eine Übergangszeiten erlaubt. Auf Antrag Hamburgs hat der Bundesrat deshalb den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen.
Nach erneuter Beschlussfassung durch Bundestag und Bundesrat könnte das Gesetz dann in Kürze in Kraft treten.
tko/LTO-Redaktion
Änderung des Mediationsgesetzes: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6473 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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