Der Bundespräsident hat den Richter am Bundesgerichtshof Dr. Andreas Ernemann zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Ihm wurde der Vorsitz im 4. Strafsenat übertragen.
Seit 1996 ist Dr. Ernemann als Richter am Bundesgerichtshof tätig. Nach einer kurzzeitigen Zuweisung zu einem Zivilsenat ist er seit März 1997 Mitglied des 4. Strafsenats, dem neben den Revisionen in allgemeinen Strafsachen für die Bezirke der Oberlandesgerichte Hamm, Naumburg, Rostock, Saarbrücken und Zweibrücken die Revisionen in Verkehrsstrafsachen zugewiesen sind. Ferner gehörte Ernemann seit 2004 dem Senat für Anwaltssachen an.
Des Weiteren hat der Bundespräsident den Vorsitzenden Richter am Landgericht Landau in der Pfalz Manfred Born, den Richter am Oberlandesgericht Koblenz Dr. Ralf Eschelbach und die Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt am Main Dr. Yvonne Ott zu Richtern am Bundesgerichtshof ernannt.
Herr Born wurde dem II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zugewiesen, der vornehmlich für das Gesellschaftsrecht zuständig ist. Herr Dr. Eschelbach und Frau Dr. Ott wurden dem 2. Strafsenat zugewiesen, der für Revisionen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main, Jena, Koblenz und Köln zuständig ist.
Gerichte: . In: Legal Tribune Online, 25.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/824 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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