Der wegen Zigarettenrauchs fristlos gekündigte Mieter geht gegen die Entscheidung des AG Düsseldorf vor. Gegen das Urteil, das die fristlose Kündigung des 75-Jährigen durch die Vermieterin bestätigte, werde Berufung eingelegt. Dies teilte der neue Anwalt des Rauchers, Martin Lauppe-Assmann, am Dienstag mit.
Vergangene Woche hatte das Amtsgericht (AG) Düsseldorf in einem vielbeachteten Prozess festgestellt, dass einem Mieter die Wohnung gekündigt werden darf, wenn er durch Zigarettenrauch seine Nachbarn belästigt (Urt. v. 31.07.2013, Az. 24 C 1355/13).
Dagegen will der dauerqualmende Senior nun vorgehen. Lauppe-Assmann, sein neuer Rechtsanwalt, wendete sich zudem mit der Bitte an die Öffentlichkeit, seinen Mandanten durch Spenden zu unterstützen und vor der Obdachlosigkeit zu bewahren. In einer Pressemitteilung wird er mit den Worten "Mein Mandant befindet sich in einer Lage, in die jeder von uns in seinem Alter noch kommen kann!" zitiert. Berufungskläger in dem Verfahren sei jeder Bürger.
Mit Material von dpa.
tko/LTO-Redaktion
Nach Kündigung wegen Zigarettenrauchs: . In: Legal Tribune Online, 06.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9296 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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