Trump soll Top-Secret-Papiere mit nach Hause genommen haben. Deswegen wird gegen ihn wegen drei Strafdelikten ermittelt. Doch Trump behauptet nun, er habe als Präsident die Geheimhaltung zuvor aufgehoben. Geht das rechtlich so einfach?
Immer mehr Details kommen nach der Durchsuchung von Donald Trumps Anwesen im US-Bundesstaat Florida ans Licht, die den Ex-Präsidenten in Erklärungsnot bringen.
Doch kurz vorab zur Historie: Bereits vergangenes Jahr hatten Beamte des Nationalarchivs entdeckt, dass Trump eine ganze Reihe von Dokumenten und anderes Regierungsmaterial mitgenommen hatte, als er am Ende seiner Amtszeit im Januar 2021 das Weiße Haus verließ. Dieses Material hätte dem Gesetz nach eigentlich an das Nationalarchiv gegeben werden müssen. Trump hatte der Behörde Anfang des Jahres schließlich mehrere Dokumente übergeben.
Danach soll es nach übereinstimmenden US-Medienberichten zu einem weiteren Austausch zwischen Ermittlern und Trumps Anwälten gekommen sein. Die Beamten hätten den Verdacht gehabt, dass Trump oder sein Team weiter wichtige Unterlagen zurückhielten, hieß es in US-Medien.
Unvollständige Angaben durch Anwaltsteam?
So soll sein Anwaltsteam einem Bericht der "New York Times" zufolge unvollständige Angaben über den Verbleib von Geheimdokumenten in Trumps Besitz gemacht haben. Mindestens eine Anwältin oder ein Anwalt des Republikaners soll im Juni eine Erklärung unterzeichnet haben, wonach das als geheim gekennzeichnete Material komplett an die Regierung zurückgegeben worden sei, schrieb die Zeitung am Samstag unter Berufung auf vier namentlich nicht genannte Personen.
Das mutmaßliche Schreiben des Trump-Teams an das Justizministerium, über das auch der Sender CNN berichtete, widerspricht der FBI-Liste der beschlagnahmten Dokumente. Bei der Durchsuchung von Trumps Anwesen Mar-a-Lago stellte die Bundespolizei FBI mehrere streng geheime Unterlagen sicher, nämlich der Geheimhaltungsstufe "Top Secret/SCI", die nur in besonderen Regierungseinrichtungen eingesehen werden dürfen. Damit könnte der Ex-Präsident möglicherweise gegen mehrere Gesetze verstoßen haben, auch das US-Spionagegesetz.
Wegen dieser Delikte ermittelt das FBI
Im Durchsuchungsbefehl, der Grundlage für die Durchsuchung von Trumps Haus in Florida war und hier veröffentlicht ist, sind als mögliche Grundlage für etwaige Beschlagnahmungen drei Straftatbestände aufgeführt:
- Das Sammeln, Übermitteln oder Verlieren von Verteidigungsinformationen (§ 793 des 18. Titels des United State Codes (18 U.S. Code). Hierauf steht Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.
- Das Entfernen oder Zerstören offizieller Dokumente nach § 2071 18 U.S. Code. Die Strafandrohung hierfür lautet Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren sowie unter Umständen Verlust der Amtsfähigkeit, wobei umstritten ist, ob dies auch für das Amt des Präsidenten gilt.
- Das Zerstören oder Verändern von Dokumenten, um Ermittlungen zu behindern nach § 1519 18 U.S. Code. Der Tatbestand sieht Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe bis zu 20 Jahren vor.
Das mutmaßlich unvollständige Anwaltsschreiben könnte erklären, warum im Durchsuchungsbefehl als mögliche Grundlage für etwaige Beschlagnahmungen auch die Behinderung der Justiz genannt wird. Es werfe auch neue Fragen über die Anzahl der Personen auf, die im Rahmen der laufenden Ermittlungen über den Umgang mit Verschlusssachen aus Trumps Zeit im Weißen Haus rechtlich belangt werden könnten, berichtete CNN.
Aufhebung der Geheimhaltung durch Trump selbst rechtlich möglich?
Trump argumentierte nun, er habe die Geheimhaltung für die fraglichen Dokumente aufgehoben und sie deswegen einfach mitnehmen können. Amtierende Präsidenten haben zwar weitreichende Befugnisse, Informationen freizugeben und die Geheimhaltung aufzugeben. Doch für die Freigabe von Dokumenten gibt es ein formelles Verfahren mit mehreren hochoffiziellen Schritten - eine einfache mündliche Anweisung reicht nicht.
Zudem muss ein Präsident die Geheimhaltung während seiner Amtszeit aufheben - er kann dies nicht nachträglich tun. Es ist unklar, ob die Dokumente den rechtlich notwendigen Prozess zur Freigabe durchlaufen haben.
Außerdem spielt es nicht zwangsläufig eine Rolle, ob die Dokumente freigegeben waren. Schon die Aufbewahrung von Dokumenten ohne Genehmigung könnte im Zusammenhang mit der nationalen Verteidigung ein Verbrechen darstellen, wenn die Sicherheit des Landes dadurch gefährdet wird. Expertinnen und Experten weisen darauf hin, dass bestimmte Dokumente etwa zu Atomwaffen nicht einfach freigegeben werden können.
All diese Fragen werden nun Ermittler und gegebenenfalls Gerichte klären müssen.
dpa/fz-LTO-Redaktion
Ermittlungen gegen Donald Trump: . In: Legal Tribune Online, 14.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49313 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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