Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses gegen netzpolitik.org eingestellt.
Der Generalbundesanwalt (GBA) gehe mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) davon aus, dass es sich bei den veröffentlichten Inhalten nicht um ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB (Strafgesetzbuch) handelt, heißt es knapp in der am Montagmorgen veröffentlichten Pressemitteilung. Er stelle die Ermittlungen daher nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO), also mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Auch die Voraussetzungen der subjektiven Tatseite sieht der GBA nicht als gegeben an, geht also nicht von einem - mindestens bedingten - Vorsatz der Blogger aus. Die fordern ihrerseits Akteneinsicht, die ihnen "bislang noch verwehrt" werde. Aus dem BMJV war eine Stellungnahme auch bezüglich des dort in Auftrag gegebenen Gutachtens, ob ein Staatsgeheimnis verletzt worden sein könnte, nicht zu erhalten.
Getroffen hat die Einstellungsverfügung nach Angaben einer Sprecherin Bundesanwalt Gerhard Altvater, der ständige Stellvertreter von Ex-Generalbundesanwalt Harald Range. Dessen Ruhestandsurkunde hatte Bundespräsident Joachim Gauck bereits am vergangenen Donnerstag unterzeichnet, nachdem die Ermittlungen zu einem Zerwürfnis von Range mit Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geführt hatten, der ihm das Vertrauen entzog.
Von der Einstellungsentscheidung gegen die Blogger unberüht bleibt der Tatverdacht gegen bislang unbekannte Berufsgeheimnisträger wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353b StGB). Dieses Verfahren werde an die hierfür örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben.
pl/acr/LTO-Redaktion
Mit Materialien von dpa
Kein Landesverrat: . In: Legal Tribune Online, 10.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16554 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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