Nachdem Edeka bereits am Freitag angekündigt hatte, Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf einzulegen, zieht nun der Wirtschaftsminister persönlich mit gleich zwei Rechtsmitteln nach.
Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel geht im Streit um die Fusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann juristisch gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vor. Sein Ministerium legte am Montag wie angekündigt eine Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 75 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und zusätzlich eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nach § 74 Abs. 4 Nr. 4 GWB ein.
Beide Beschwerden werden am OLG Düsseldorf eingelegt und von dort an den Bundesgerichtshof (BGH) weitergeleitet, der daraufhin in zwei gesonderten Verfahren zu entscheiden hat.
"Ich habe mich entschieden, vollumfänglich Rechtsmittel einzulegen. Für den Erhalt der 16.000 Arbeitsplätze und für die Arbeitnehmerrechte der Betroffenen zu kämpfen, lohnt sich - auch vor Gericht", teilte der SPD-Chef mit und wies erneut den Vorwurf der Befangenheit zurück. Gabriel hatte Deutschlands größtem Lebensmittelhändler Edeka die Übernahme von 450 Filialen von Kaiser's Tengelmann unter Auflagen genehmigt. Mit seiner Ministererlaubnis setze er sich über ein Verbot des Bundeskartellamts hinweg.
Das OLG Düsseldorf stoppte die Fusion und ließ keine Beschwerde zu - dagegen wehrt Gabriel sich nun. Es bestehe ein öffentliches Interesse an Aufklärung auch mit Blick auf mögliche zukünftige Ministererlaubnisverfahren, hieß es in der Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums. Edeka hatte bereits am Freitag Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
dpa/acr/ms/LTO-Redaktion
Edeka-Tengelmann-Fusion: . In: Legal Tribune Online, 08.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20233 (abgerufen am: 08.11.2024 )
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