DFB-Sportgericht verhängt nur Geldbuße: "Weich­ge­spültes Pack" kostet Nagels­mann 50.000 Euro

22.02.2023

FC Bayern-Trainer Julian Nagelsmann kommt nach seinem verbalen Ausraster nach der Niederlage gegen Borussia Mönchengladbach gegen Referee Walz mit einem blauen Auge davon. Gegen Union Berlin steht der Bayern-Trainer an der Seitenlinie.

Bayern Münchens Trainer Julian Nagelsmann ist nach seinem verbalen Ausraster am vergangenen Bundesliga-Wochenende mit einer milden Strafe und ohne eine Sperre davongekommen. Das DFB-Sportgericht hat den 35-Jährigen nur mit einer Geldbuße von 50.000 Euro belegt. Wie der Deutsche Fußball-Bund am Mittwoch mitteilte, hat der Trainer des FC Bayern der Strafe bereits zugestimmt. 
 
Nagelsmann hatte sich nach dem Spiel bei Borussia Mönchengladbach (2:3) am vergangenen Samstag im Kabinentrakt unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam um Tobias Welz (Wiesbaden) geäußert. "Da er bislang sportgerichtlich noch nicht in Erscheinung getreten war, sich noch am selben Abend entschuldigte und auch in der Stellungnahme an den Kontrollausschuss Einsicht zeigte, sah das Gremium von der Beantragung eines Innenraumverbots ab", hieß es in der Mitteilung. 

Immer wieder Ausraster gegen Gladbach

Der Chefcoach des Rekordmeisters hatte sich noch am Abend nach dem Vorfall für seine massive Kritik an Referee Welz entschuldigt. Auslöser für den Zorn von Nagelsmann war eine Rote Karte gegen Bayerns französischen Innenverteidiger Dayot Upemacano.  In einem ZDF- Interview hatte er eingeräumt, dass bei seinem Ausbruch auch die Äußerung "weichgespültes Pack" gefallen sei. 

In Spielen gegen Borussia Mönchengladbach rastet Nagelsmann offenbar gerne aus: So beschimpfte er auch im August beim Spiel in München den Linienrichter und war verwarnt worden. Er hatte den Schiedsrichter-Assistenten Jan Clemens Neitzel-Petersen aufgebracht angepöbelt und gefragt, ob dessen Headset funktioniere. In dem Spiel schafften die Bayern immerhin ein 1:1 gegen die Borussia.   

dpa/pab/hs/LTO-Redaktion

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DFB-Sportgericht verhängt nur Geldbuße: . In: Legal Tribune Online, 22.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51130 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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