Was Kölnern längst klar ist, hat nun da BKartA bestätigt: In der Domstadt bleibt man beim Kölsch, ein Wechsel zu einer anderen Biersorte ist unwahrscheinlich. Kartellrechtlich spricht damit nichts gegen eine geplante Brauerei-Kooperation.
Die Kölsch-Brauerei Früh darf künftig die Kölsch-Marken der Radeberger-Gruppe (Dom, Gilden, Küppers, Peters, Sester und Sion) produzieren. Das Bundeskartellamt (BKartA) teilte am Mittwoch mit, dass eine Kooperation der beiden Unternehmen zur Produktion von Kölsch vom Kartellverbot freigestellt ist. Man gehe davon aus, dass der dadurch erreichte Effizienzgewinn letztlich den Verbrauchern zugute komme, so das Bundeskartellamt. Daher gebe es seitens der Wettbewerbshüter keine Einwände gegen den Plan, dass Früh von 2021 an die Kölsch-Marken von Radeberger produzieren soll. Vertrieb und Marketing für die sechs Produkte wird die Radeberger-Gruppe weiterhin selbst übernehmen.
Es spreche "vieles dafür, einen eigenen Markt für Kölsch anzunehmen, da ein Wechsel der Biersorte für viele Verbraucher im Raum Köln und Umgebung nicht in Betracht kommt", sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. Auf diesem Markt seien Früh und Radeberger, die weiterhin selbstständig bleiben wollen, nicht die engsten Wettbewerber. Man erwarte, dass Radeberger die Einsparungen preislich an die Abnehmer weitergeben oder seine Marktposition damit stärken werde. Früh hingegen könne damit die eigene Stellung gegenüber den Wettbewerbern Reissdorf und Gaffel stärken.
Nach Angaben der Behörde verfügen sowohl Früh als auch Radeberger mit ihren Produkten über einen Marktanteil auf dem Kölsch-Markt von unter 20 Prozent.
dpa/vbr/LTO-Redaktion
Bundeskartellamt zum regionalen Biermarkt: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42205 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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