Fluglotsen müssen für die Folgen angedrohter Streiks nicht haften. Lufthansa, Air Berlin und Ryanair sind mit ihrer Millionenklage vor dem Arbeitsgericht gescheitert. Der angekündigte Ausstand richtete sich schließlich einzig gegen die Deutsche Flugsicherung, wie das Gericht am Donnerstag feststellte.
Das Arbeitsgericht (ArbG) Frankfurt wies die Klage der Airlines gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) ab. Denn der angekündigte Streik habe sich nicht gegen die Gesellschaften gerichtet (Urt. v. 16.08.2012, Az. 12 Ca 8341/11).
Die Fluggesellschaften hatten von der Gewerkschaft 3,2 Millionen Euro Schadensersatz verlangt. Die GdF hatte im August 2011 zweimal einen Streik ausgerufen. Zu dem Ausstand kam es aber nicht, weil in letzter Sekunde eine Schlichtung zustande kam. Die Fluglinien begründeten ihre dennoch erhobenen Forderungen damit, dass allein wegen der Ankündigungen zahlreiche Kunden abgesprungen und Planungskosten entstanden seien. Die Streikandrohungen seien zudem rechtswidrig gewesen, sie hätten gegen Friedenspflichten verstoßen. Ein Streik sei auch nicht geeignet gewesen, der Deutschen Flugsicherung zu schaden, wohl aber den Airlines.
Das Gericht hatte bereits in einem parallelen Fall zugunsten der Gewerkschaft entschieden und auf die zu schützende Tarifautonomie hingewiesen.
una/dpa/LTO-Redaktion
ArbG Frankfurt zu angedrohtem Fluglotsen-Streik: . In: Legal Tribune Online, 16.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6859 (abgerufen am: 18.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag