Die Bürgerinitiativen gegen Fluglärm rechnen fest mit einer höchstricherlichen Bestätigung des Nachtflugverbots für den Frankfurter Flughafen. Alles deute darauf hin, dass das BVerwG in Leipzig am Mittwoch das derzeit geltende vorläufige Verbot von Starts und Landungen zwischen 23.00 und 05.00 Uhr bestätigen werde, sagte Ingrid Kopp, Sprecherin des Bündnisses, am Montag. "Das ist unsere realistische Erwartung."
Die Landesregierung müsse das Verbot dann auf den Zeitraum zwischen 22.00 und 06.00 Uhr ausweiten. Dies fordert das Umweltbundesamt zumindest für stadtnahe Flughäfen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) will am Mittwoch sein Urteil im Rechtsstreit um den Ausbau des Frankfurter Flughafens verkünden. Dabei spielt ein Nachtflugverbot eine zentrale Rolle. Derzeit gilt das Verbot nur vorläufig, es wurde vom Kasseler Verwaltungsgerichtshof im Oktober 2011 verhängt.
Aus Kopps Sicht ist Bewegung in die Diskussion um die Lärmbelastung gekommen. Auch Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) rede inzwischen ganz anders als vorher. Der Minister hatte eine Überprüfung der geltenden Lärmschutzvorschriften in Aussicht gestellt. "Fluglärm darf nicht krank machen", sagte Ramsauer der "Frankfurter Rundschau". Wenn im Lichte neuer Erkenntnisse wissenschaftlicher Untersuchungen festgestellt werde, dass Grenzwerte zu hoch angesetzt seien, dann müssten die entsprechenden Vorschriften überprüft werden.
Ramsauer sprach sich allerdings gegen ein generelles Nachtflugverbot von 22.00 bis 06.00 Uhr aus. Die Länder legten vor Ort fest, welche Betriebszeiten zulässig sind.
Am Montagabend wollten sich wieder Demonstranten im Frankfurter Flughafen treffen, um gegen die wachsende Lärmbelastung in der Region zu protestieren. Zu den Montags-Demos in der Abflughalle von Terminal 1 treffen sich seit Monaten jeweils mehreren Tausend Menschen.
dpa/age/LTO-Redaktion
Streit um Fluglärm am Frankfurter Flughafen: . In: Legal Tribune Online, 02.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5925 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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