Die Entscheidungsbefugnis über die Impfung der Kinder wird im Streitfall der Eltern auf den Elternteil übertragen, der den Empfehlungen der STIKO folgt. Das entschied das Familiengericht Bad Iburg.
Können sich Eltern nicht darüber einigen, ob ihre Kinder mit einem mRNA-Impfstoff gegen Corona geimpft werden sollen, so ist die Entscheidung auf den Elternteil zu übertragen, der die Impfung befürwortet - wenn es eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt. Das hat das Familiengericht Bad Iburg entschieden (Beschl.v. 14.01.2022, Az.5 F 458/21 EASO).
Geschiedenen Eheleute hatten darüber gestritten, ob die gemeinsamen 14 und 12 Jahre alten Kinder gegen Corona geimpft werden sollten. Nachdem sich die Eltern zunächst darauf geeinigt hatten, sich diesbezüglich an die Empfehlung der behandelnden Kinderärztin zu halten, hatte sich die Mutter später gegen diese Empfehlung gestellt und lehnte nunmehr eine Impfung der Kinder generell ab.
Das Familiengericht hat die Entscheidungsgewalt zu einer Schutzimpfung auf den Vater übertragen. Einzige Voraussetzung sei, dass die Impfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) zu erfolgen hat. Rechtliche Grundlage für die Entscheidung des Gerichts ist § 1628 Satz 1 BGB. Danach kann das Gericht im Streitfall der Eltern die Entscheidung einem Elternteil alleine übertragen. Bei der Übertragung der Entscheidungsbefugnis über Schutzimpfungen komme es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf an, was die Ständigen Kommission beim Robert-Koch-Institut empfehle. So bekomme der Elternteil das Recht die Entscheidung zu treffen, der der Einschätzung der STIKO folge. Ausnahmen seien aber bei Impfungsrisiken zu machen. Eine Empfehlung liege für die beiden 12 und 14 Jahre alten Kinder jedoch vor.
Zusätzlich sei nach § 1697a BGB zwar auch der Kindeswille zu beachten. Dies gelte allerdings nur dann, wenn das Kind sich im Hinblick auf sein Alter und seine Entwicklung auch eine eigenständige Meinung zum Gegenstand des Sorgerechts bilden kann. Das sei bei einem massiven, auf Angst und Einschüchterung abzielenden Verhalten eines Elternteils aber nicht der Fall.
cp/LTO-Redaktion
Familiengericht Bad Iburg zu Elternstreit über Corona-Impfung: . In: Legal Tribune Online, 04.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47437 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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