Zu viele fehlerhafte Hartz-IV-Bescheide von Jobcentern überlasten nach Ansicht von Thüringens Sozialgerichten die Justiz. Rund die Hälfte der Hartz-IV-Klagen sei erfolgreich, erklärte der Präsident des LSG, Martin Stoll, zu dem am Montag veröffentlichten Jahresbericht der Sozialgerichtsbarkeit.
"Angesichts einer häufig fehlerhaft arbeitenden Verwaltung ist eine gut funktionierende Sozialgerichtsbarkeit, die die gemachten Fehler behebt, unverzichtbar", so Stoll. Zwar sank demnach im vergangenen Jahr erstmals seit 1994 die Zahl der neu eingegangenen Fälle. Der Bestand unerledigter Klagen liege aber noch 4,5 Prozent höher als Ende 2010.
Nach diesen Zahlen gingen bei den vier Sozialgerichten (SG) in Altenburg, Gotha, Meiningen und Nordhausen im vergangenen Jahr 25.006 neue Fälle ein. Das seien 9 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl sei damit die Klagefreudigkeit in Thüringen überdurchschnittlich hoch. Mehr als zwei Drittel der Eingänge komme aus dem Bereich Hartz-IV. Mit weitem Abstand folgten Rentenklagen mit einem Anteil von rund 13 Prozent.
Auf jeden Sozialrichter kämen damit jährlich rund 394 neue Verfahren zu, die im Schnitt 13,7 Monate dauerten. Etwas mehr als jedes siebte Verfahren brauche mehr als zwei Jahre. Offen waren demnach Ende 2011 noch 30.001 Verfahren, was einen Rekordwert bedeute.
Die Anzahl der Ende des Jahres an den SG eingesetzten 71 Richter sei grenzwertig, sagte Stoll. Die 19 Richter am Landessozialgericht (LSG) als zweiter Instanz hätten rund doppelt so viele Verfahren zu bearbeiten wie im bundesweiten Durchschnitt.
dpa/age/LTO-Redaktion
Viele falsche Hartz-IV Bescheide in Thüringen: . In: Legal Tribune Online, 23.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6678 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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