Facebook will gegen die Entscheidung eines belgischen Gerichts zum Schutz von Daten von Nicht-Mitgliedern Rechtsmittel einlegen. Das teilte eine Sprecherin des weltgrößten Online-Netzwerks am Dienstag mit.
Der Internetriese Facebook will die Entscheidung eines Gerichts in Brüssel nicht akzeptieren und hiergegen Rechtsmittel einlegen. Das teilte das Online-Netzwerk am Dienstag mit. Zuvor hatten die Richter in Belgiens Hauptstadt Facebook unter Androhung von Strafe verboten, Daten von Nicht-Mitgliedern zu sammeln. Wenn Facebook nicht innerhalb von 48 Stunden reagiere, werde eine Strafe in Höhe von 250.000 Euro pro Tag fällig, entschied das Gericht am Montag der belgischen Nachrichtenagentur Belga zufolge.
Personenbezogene Daten dürften von Internet-Nutzern in Belgien nur nach eindeutiger Zustimmung der Betroffenen aufgezeichnet werden. "Wir werden gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen und daran arbeiten, die Beschränkungen für einen Zugriff auf Facebook in Belgien zu minimieren", erklärte die Facebook-Sprecherin.
Bei der Auseinandersetzung geht es um das seit Jahren umstrittene Identitäts-Cookie "datr" - eine kleine Datei, die Facebook im Web-Browser der Nutzer speichert. Die belgische Datenschutz-Kommission will Facebook den Einsatz des "datr"-Cookies verbieten lassen, das einige Informationen über das Verhalten von Nutzern auf Seiten mit dem "Like"-Button sammelt. Sie stört sich daran, dass das Cookie auch bei Personen installiert wird, die nicht selbst Mitglieder bei Facebook sind, wenn sie die Facebook-Website besuchen. Auch sei es unzulässig, dass das "datr"-Cookie für zwei Jahre auf dem Computer bleibe, wenn ein Nutzer sein Facebook-Konto deaktiviert.
Facebook wies die Kritik wiederholt zurück. Sicherheitschef Alex Stamos argumentierte jüngst, das Cookie helfe, falsche Profile herauszufiltern und verhindere Cyber-Attacken. Wenn etwa ein Web-Browser binnen fünf Minuten hunderte Seiten besuche, sei das ein klares Zeichen dafür, dass der Computer wohl von Online-Kriminellen gekapert worden sei. Die Daten, die das Cookie sammle, würden nicht einzelnen Personen zugeschrieben und könnten auch nicht mit ihnen in Verbindung gebracht werden.
dpa/una/LTO-Redaktion
Belgisches Urteil zum Datenschutz: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17500 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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