Der frühere Justizminister Brandenburgs Kurt Schelter ist am Montag vom LG Potsdam zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Ihm waren Betrug, Steuerhinterziehung und eidesstattlicher Falschaussage zur Last gelegt worden.
Nach Auffassung der Potsdamer Landgerichts (LG) hat Schelter nach seinem Rücktritt im Jahr 2002 zu Unrecht Ruhestands- und Übergangsgeld kassiert: Er habe seine Einkünfte als Anwalt, Berater und Aufsichtsratsmitglied verschleiert. Zudem soll er seine Umsatzsteuer nicht angemeldet haben. Bei einem vorangegangenen Verfahren vor einem Hamburger Gericht habe der frühere Unionspolitiker unter Eid falsche Angaben zu seinem Einkommen gemacht. Es sei ein Gesamtschaden 151.702 Euro entstanden (Urt. v. 14.05.2012, Az. 25 KLf 3/09).
Obwohl das Gericht ein Geständnis Schelters strafmildernd berücksichtigte, lag es mit seinem Urteil noch über den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Strafe von einem Jahr und vier Monaten beantragt. Schelter habe vorsätzlich gehandelt und sein Amt als früherer Justizminister missbraucht, so die Vorsitzende Richterin Phieler-Morbach.
Schelter war 2002 wegen einer Immobilienaffäre zurückgetreten. Er hatte sich mit dem Geschäft stark verschuldet. Offenbar lag darin das Motiv für seinen Betrug. Durch die Verurteilung droht Schelter nun auch der Verlust seines Ruhegehalts.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Kurt Schelter verurteilt: . In: Legal Tribune Online, 15.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6206 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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