Vorlage des BFH zum EuGH: Umsatzsteuerpflicht bei Abgabe von Medikamenten im Krankenhaus

02.08.2012

Der EuGH soll in einem Vorabentscheidungsverfahren klären, ob die Abgabe von Medikamenten für eine Chemotherapie durch Krankenhausapotheken bei ambulanten Behandlungen in Krankenhäusern umsatzsteuerfrei ist. Dies hat der BFH am Mittwoch bekannt gegeben.

Der Streitfall betrifft die ambulante Behandlung im Rahmen einer Chemotherapie, die entweder durch das Krankenhausträger selbst oder durch ermächtigte Krankenhausärzte erbracht wird. In beiden Fällen liefert der Krankenhausträger die in einer Krankenhausapotheke hergestellten Medikamente, so genannte Zytostatika.

Die Finanzverwaltung sieht nur die ambulante Behandlung selbst, nicht aber die Lieferung der Medikamente als steuerfrei an. Mit Beschluss vom vom 15. Mai 2012 (Az.V R 19/11) hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gerichtet.

Der Entscheidung durch den EuGH bedarf es, da die Vorschriften des nationalen Umsatzsteuerrechts in Übereinstimmung mit den Vorgaben des EU-Rechts auszulegen sind und die Auslegung zweifelhaft ist. Die Entscheidung des EuGH wird voraussichtlich von allgemeiner Bedeutung für die Umsatzbesteuerung von Krankenhausapotheken sein.

 plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Vorlage des BFH zum EuGH: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6755 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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