EuGH zu EU-Abfallrecht: Mil­lio­nen­strafe für Grie­chen­land

08.09.2016

Griechenland muss zehn Millionen Euro Strafe an die EU zahlen. Das Land habe das europäische Abfallrecht zu spät umgesetzt, urteilte der EuGH. Das gefährde die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

Griechenland muss wegen verspäteter Umsetzung des europäischen Abfallrechts einen Pauschalbetrag von zehn Millionen Euro bezahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch entschieden. Zudem haben die Richter ein Zwangsgeld in Höhe von 30.000 Euro für jeden Tag des Verzugs angesetzt (Urt. v. 07.09.2016, Az. C-584/16).

Der Gerichtshof rügt in dem Urteil die unzureichende Umsetzung einer früheren Entscheidung. Bereits 2009 hatte der EuGH geurteilt, dass Griechenland nicht für die ordnungsgemäße Umsetzung dreier Richtlinien zum Abfallrecht (RL 2006/12/EG, RL 91/689/EWG und RL 1999/31/EG) gesorgt habe (Urt. v. 10.09.2009, Az. C-286/08).

2014 hatte die Kommission eine zweite Vertragsverletzungsklage gegen Griechenland erhoben und die Verhängung finanzieller Sanktionen beantragt. Sie war der Ansicht, das Land habe mit Ablauf einer auf den 25.03.2013 festgesetzten Frist noch nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um dem Urteil von 2009 nachzukommen.

Verzögerung gefährdet die menschliche Gesundheit


Der EuGH folgte dieser Auffassung. Griechenland habe zum Stichtag 2013 noch immer keinen spezifischen Plan für die Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle erlassen. Auch ein integriertes und angemessenes Netz von Anlagen zur Beseitigung gefährlicher Abfälle sei nicht errichtet oder eine unionsrechtskonforme Bewirtschaftung von Altabfällen umgesetzt.

Nach Ansicht der Richter handelt es sich um eine besonders schwerwiegende Vertragsverletzung, weil sie seit mehr als zehn Jahren andauert und auch weil sie unmittelbar die menschliche Gesundheit gefährden und die Umwelt schädigen kann.

Vor diesem Hintergrund sei es angebracht, Griechenland ein Zwangsgeld von 30.000 Euro für jeden Tag des Verzugs bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen aufzuerlegen, beginnend mit dem 07.09.2016 bis zur vollständigen Durchführung des Urteils von 2009. Zudem hält es der Gerichtshof für angemessen, Griechenland zur Zahlung eines Pauschalbetrags von zehn Millionen Euro in den Unionshaushalt zu verurteilen, um einer künftigen Wiederholung entsprechender Verstöße gegen das Unionsrecht vorzubeugen.

Schon 2014 hatte der EuGH Sanktionen gegen Italien und Griechenland wegen ihres Umgangs mit Abfällen verhängt.

nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EuGH zu EU-Abfallrecht: . In: Legal Tribune Online, 08.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20518 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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