Die EU muss den Ländern Berlin und Thüringen jeweils zweistellige Millionenbeträge zahlen. Sie habe 2008 Fördermittel zu Unrecht gekürzt, weil sie die gesetzliche Frist nicht eingehalten habe, so nun der EuGH.
Die Europäische Union (EU) muss Berlin und Thüringen Fördermittel in Millionenhöhe zurückzahlen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg. Dabei geht es im Fall der Hauptstadt um knapp 13 Millionen Euro für Projekte, mit denen in den 90er Jahren der Entwicklungsrückstand im Berliner Osten aufgeholt werden sollte. Unterstützt wurden etwa kleinere und mittlere Unternehmen beim Kauf von Maschinen. Vergleichbares bezweckte man in Thüringen. Das Land darf sich sogar über rund 81 Millionen Euro freuen (Urt. v. 24.06.2015, Az. C-54/13 P, C-549/12 P).
2008 hatte die EU-Kommission die Förderung wegen "Unregelmäßigkeiten" pauschal gekürzt. Dabei ging es etwa um die Anmeldung nicht förderfähiger Ausgaben, Fehler bei der Vergabe von Aufträgen oder auch fehlende Belege. Das höchste Gericht der EU erklärte die entsprechenden Beschlüsse nun für nichtig, weil die Kommission eine gesetzliche Frist nicht eingehalten hatte.
Gelder nach wie vor zweckgebunden
Aufgrund der Beschlüsse der EU-Kommission aus 2008 hatten Berlin und Thüringen die Gelder an die EU zurückzahlen müssen, gleichzeitig klagte Deutschland aber auf Nichtigkeit dieser Entscheidungen. Dem folgten nun die Richter. Die Kürzungsbeschlüsse hätten "spürbare Auswirkungen auf den Haushalt" gehabt, weshalb die Mittelkürzungen vorhersehbar hätten sein müssen. Das Überschreiten einer festgelegten Frist widerspreche dem und sei mit dem Grundsatz einer ordnungsgemäßen Verwaltung nicht vereinbar, hieß es.
Die Berliner Wirtschaftsverwaltung zeigte sich positiv überrascht von dem Urteil, wie ein Sprecher sagte. Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) äußerte sich ebenfalls zur Entscheidung: "Damit hat hier niemand mehr ernsthaft gerechnet." Nun gebe es zusätzliche finanzielle Spielräume, die "wir als Landesregierung nutzen sollten". Finanzministerin Heike Taubert (SPD) sprach von einem "guten Tag". Sie verwies darauf, dass die Mittel zweckgebunden blieben.
Der Regionalfonds ist ein milliardenschweres Förderprogramm, dessen Einsatzmöglichkeiten von Kläranlagen über Forschung bis zu Autobahn- und ICE-Bau reichen. In der Förderperiode 1994 bis 1999, mit der sich das Urteil befasste, erhielt Thüringen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums mehr als eine Milliarde Euro aus diesem Topf.
dpa/una/LTO-Redaktion
EuGH beschert Ländern Geldsegen: . In: Legal Tribune Online, 24.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15982 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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