Am Montag begann vor der großen Kammer des EuGH die Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung. Ein Urteil sei aber nicht vor Februar zu erwarten, gab ein Gerichtssprecher an.
Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, aber auch Irland und Frankreich ist ein entscheidendes Verfahren am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in die Schlussphase gegangen. Am Montag hörten Richterinnen und Richter und der Generalanwalt in Luxemburg die beteiligten Parteien an. Frühestens im Februar sei mit einem Urteil zu rechnen, sagte ein Gerichtssprecher der dpa (Rechtssachen C-793/19 und C-794/19).
Hintergrund ist ein am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig anhängiger Rechtsstreit zwischen der Bundesnetzagentur sowie der Telekom und dem Internetprovider SpaceNet. Die Unternehmen wehren sich gegen eine Vorschrift, nach der bestimmte Daten über Kunden für einen Zugriff der Behörden aufbewahrt werden müssen. Die Große Kammer des EuGH soll nun auf Vorlage des BVerwG die Frage beantworten, ob die deutsche Regelung mit europäischen Grundrechten vereinbar ist.
Rund um das Thema gibt es seit Jahren in mehreren EU-Ländern Streit zwischen Sicherheitsbehörden und -politikern sowie Bürgerrechtlern und Verbraucherschützern. Der EuGH hatte sich bereits in vergangenen Verfahren zum Thema geäußert, so auch im Oktober 2020. Die Luxemburger Richterinnen und Richter urteilten damals, dass nationale Regelungen, durch die Daten ohne Anlass gespeichert werden, unzulässig seien. Ausnahmen seien möglich, wenn es um die Bekämpfung schwerer Kriminalität oder eine konkrete Bedrohung der nationalen Sicherheit gehe.
Direkte Auswirkungen auf Deutschland hatte die Entscheidung damals jedoch nicht, denn in dem Urteil ging es um Regelungen in Frankreich, Belgien und Großbritannien. Für Deutschland ist das aktuelle Verfahren maßgeblich.
dpa/ast/LTO-Redaktion
Auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts: . In: Legal Tribune Online, 13.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46001 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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