EuGH zur Währungsangabe bei Flugbuchungen: Es muss nicht immer Euro sein

15.11.2018

Dürfen Airlines selbst festlegen, in welcher Währung sie die Kosten für ihre Flüge bei Internetbuchungen angeben? Grundsätzlich schon, entschied der EuGH. Ganz frei sind die Unternehmen dann aber doch nicht.

Germanwings darf bei Flügen von Großbritanien nach Deutschland den Preis bei Onlinebuchungen auch in Pfund Sterling angeben. Das Unternehmen muss auf seiner Buchungsplattform nicht den Euro als Währung anführen, sondern darf selbst entscheiden, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag ( Urt. v. 15.11.2018, Rs. C-330/17).

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg witterte unlauteres Verhalten, als Germanwings bei Flügen von London nach Stuttgart den Preis nur in Pfund Sterling angab. Sie klagte deshalb vor den deutschen Gerichten, bis der Bundesgerichtshof (BGH) den EuGH um Rat fragte. Die Richter in Karlsruhe wollten wissen, ob die europäische Verordnung über Luftverkehrsdienste den Flugunternehmen die Wahl lasse, selbst über die Währungsangabe zu entscheiden. 

Der EuGH kam zu dem Ergebnis, dass die Verordnung ein Unternehmen nicht zwingt, den Preis bei innergemeinschaftlichen Flügen in Euro anzugeben. Gleichzeitig stellten die Richter aber auch klar, dass die Entscheidung nicht völlig ins Belieben der Flugunternehmen gestellt werden könne, da andernfalls eine Gefahr für den effektiven Preisvergleich drohe. Deshalb schränkten die Luxemburger Richter die Wahlfreiheit dahingehend ein, dass eine Währung angegeben werden muss, die mit dem angebotenen Dienst "obejektiv in Verbindung steht". Das sei insbesondere dann der Fall, wenn der Preis in einer Währung angegeben ist, die entweder im Abflug- oder Ankunftsland als gesetzliches Zahlungsmittel gilt. Die Angabe in Pfund Sterling war deshalb im vorliegenden Fall in Ordnung, so der EuGH.

Neben dem Euro, den 19 Staaten als Währung haben, gibt es in der Europäischen Union neun weitere Währungen.

tik/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

Zitiervorschlag

EuGH zur Währungsangabe bei Flugbuchungen: . In: Legal Tribune Online, 15.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32103 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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