Die Betreiber rechtsverletzender Webseiten agieren häufig im außereuropäischen Ausland oder verbergen ihre Identität. Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts sollen künftig auch die Internetprovider verpflichtet werden können, solche Seiten zu sperren.
Internetprovider seien als Vermittler zu Webseiten anzusehen, die das Urheberrecht verletzen, so Generalanwalt Pedro Cruz Villalón am Dienstag. Deshalb könne sich nach dem Unionsrecht eine gerichtliche Anordnung auch gegen sie wenden.
Hintergrund des Verfahrens ist eine Vorlage aus Österreich. Der dortige Oberste Gerichtshof möchte vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wissen, ob auch der Provider, der nur den Nutzern einer rechtswidrigen Webseite Internetzugang verschafft, als Vermittler zu betrachten ist (Az. C-314/12).
Die Nutzer der Seite kino.to müssen keine strafrechtliche Verfolgung fürchten.
tko/LTO-Redaktion
EuGH-Generalanwalt zu kino.to: . In: Legal Tribune Online, 26.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10170 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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