Die EU-Kommission hatte für einige spanische Fußballclubs Rückzahlungen in Millionenhöhe angeordnet. Das EuG hat den entsprechenden Beschluss nun für nichtig erklärt. In Rede stehen Spaniens Beihilfemaßnahmen für die Vereine.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat den Beschluss der EU-Kommission über Beihilfemaßnahmen zugunsten der spanischen Fußballvereine Valencia CF und Elche CF für nichtig erklärt (Urt. v.12.03.20 Az. T-732/16). Die Brüsseler Behörde hatte 2016 staatliche Beihilfemaßnahmen Spaniens für beide Vereine sowie für fünf weitere Clubs als rechtswidrig eingestuft und eine Rückforderung angeordnet.
Beanstandet wurden die Bürgschaften des Finanzinstituts der Regierung der Autonomen Gemeinschaft von Valencia, die es den finanziell angeschlagenen Vereinen ermöglichten an Darlehen zu kommen. Insgesamt sollten die Vereine mehr als 24 Millionen Euro zurrückzahlen.
Nach Auffassung des Gerichts weist der Beschluss der EU-Kommission jedoch offensichtliche Beurteilungsfehler auf, weswegen er nicht sei. Schon vor einem Jahr hatten die Richter einen Beschluss der EU- Kommission in Bezug auf den spanischen Fußballverein Hercules CF wegen Begründungsmangels aufgehoben.
Die Entscheidung des Gerichts kann jedoch noch angefochten werden, dann ginge es zum Europäischen Gerichtshof.
dpa/vbr/LTO-Redaktion
Finanzhilfen in Millionenhöhe: . In: Legal Tribune Online, 12.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40807 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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