Das EuG hat den Anbau und den Vertrieb der Kartoffelsorte "Amflora" mit einem Urteil vom Freitag untersagt. Grund sind Fehler beim Zulassungsverfahren der genetisch veränderten Nutzpflanze. Die Kommission habe dem zuständigen Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten keine ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die BASF Plant Science GmbH hatte bei den Unionsbehörden beantragt, die genetisch manipulierte Kartoffelsorte für die industrielle Verwendung als Futtermittel zuzulassen. Nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) 2005 zunächst ein positives Gutachten vorgelegt hatte, wandten sich einige Mitgliedstaaten gegen die Zulassung.
Unter Federführung von Ungarn hatten auch Frankreich, Polen, Luxemburg und Österreich moniert, von der Gen-Kartoffel gingen "Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt aus". Das Gutachten der EFSA weise diesbezügliche Diskrepanzen auf. In einem weiteren Gutachten bescheinigte die EFSA der Gen-Kartoffel 2009 erneut die Unbedenklichkeit. Daraufhin erteilte die Kommission dem BASF-Konzern im März 2010 die Zulassung für den Anbau und den Verkauf der Kartoffel als industrielles Futtermittel.
Auf die Nichtigkeitsklage Ungarns hin erklärte das Gericht der Europäischen Union (EuG) nun diesen Zulassungsbeschluss für nichtig. Die Kommission habe bei der Erteilung der Zulassung wesentliche Verfahrensvorschriften verletzt. Sie habe den Mitgliedstaaten zunächst abermals die Gelegenheit zur Stellungnahme zum neuen EFSA-Gutachten geben müssen, bevor es die Zulassung erteilte. Dies nicht zuletzt deswegen, weil das neue Gutachten der EFSA noch größere Unklarheiten aufweise, als deren frühere Stellungnahme (Urt. v. 13.11.2013, Az. T-240/10).
mbr/LTO-Redaktion
EuG verbietet Gen-Kartoffel "Amflora": . In: Legal Tribune Online, 13.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10356 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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