Der Rat der Europäischen Union durfte die Gelder der Familie Mubarak nach den Aufständen in Ägypten einfrieren und diese Sanktion auch verlängern. Dies entschied das EuG am Donnerstag.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Sanktionen gegen Familienangehörige des früheren ägyptischen Präsidenten Husni Mubarak bestätigt. Die Guthaben der Betroffenen seien in der EU zurecht eingefroren worden, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Az. T-274/16 und T-275/16).
Der Rat der Europäischen Union hatten in Folge der politischen Umwälzungen ab 2011 in Ägypten Sanktionen unter anderem gegen Mubaraks Ehefrau sowie ihre Söhne und deren Ehefrauen verhängt. Grund war die unerlaubte Verwendung ägyptischer Staatsgelder.
Die Sanktionen waren 2016 und 2017 verlängert worden. Dagegen hatten die Betroffenen geklagt. Das EuG befand weiter, dass der Rat über genügend Anhaltspunkte zu den politischen und justiziellen Hintergründen in Ägypten verfügten, um ihre Entscheidung zu treffen.
Husni Mubarak war im Zuge der arabischen Aufstände 2011 nach Massenprotesten gestürzt worden. Anfang 2016 bestätigte ein ägyptisches Gericht eine dreijährige Haftstrafe gegen den Ex-Präsidenten und seine Söhne wegen Korruption. Die Angeklagten hatten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Millionenbeträge veruntreut und damit Luxus-Residenzen gekauft. Gegen das Urteil des EuG kann innerhalb von zwei Monaten ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden.
dpa/acr/LTO-Redaktion
EuG bestätigt Sanktionen: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32275 (abgerufen am: 05.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag