Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, EU-Mittel künftig an die Einhaltung von rechtsstaatlichen Prinzipien zu koppeln. Die Bundesregierung unterstützt dieses Ziel. Nur so könnten Investitionen ihre volle Wirkung entfalten.
Die Bundesregierung unterstützt den Vorstoß der EU-Kommission, die Vergabe von EU-Geld künftig an die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien zu koppeln. "Nur in einem Umfeld, in dem die Rechtsstaatlichkeit gewährt ist, können öffentliche und private Investitionen ihre volle Wirkung entfalten", heißt es in einer Antwort des Außenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Man unterstütze das Ziel der EU-Kommission, die konkrete Ausgestaltung müsse jedoch noch näher geprüft werden.
Die EU-Kommission hatte im Mai einen Haushaltsrahmen von knapp 1,3 Billionen Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2027 vorgelegt. Dabei hatte sie unter anderem vorgeschlagen, EU-Mittel künftig an die Einhaltung von rechtsstaatlichen Prinzipien zu koppeln. Derzeit verhandeln die EU-Staaten über den mehrjährigen Finanzrahmen.
Die europapolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Franziska Brantner, begrüßte die Haltung der Bundesregierung grundsätzlich. Sie kritisierte jedoch, dass diese die Vergabe der EU-Mittel nicht auch an die Einhaltung fundamentaler demokratischer Prinzipien koppeln wolle. "Eine de facto weitestgehend eingeschränkte Medienvielfalt und Beschränkung der Pressefreiheit, wie zum Beispiel in Ungarn, bedroht diese grundlegenden Werte mittlerweile ebenso", so Brantner.
Zudem forderte sie, dass mit dem neu geschaffenen Fonds für Justiz, Rechte und Werte auch solche Gruppen explizit gefördert werden sollten, die sich innerhalb der EU für die Stärkung von Demokratie und Medienfreiheit einsetzen. "Diese Demokratieförderung betreibt die EU in Drittstaaten schließlich auch", sagte Brantner.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Bundesregierung unterstützt geplante EU-Vergaberichtlinien: . In: Legal Tribune Online, 29.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31759 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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