Der Rat der Europäischen Union (EU) hat bei seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag in Luxemburg die neue EU-Energieeffizienz-Richtlinie angenommen und damit den Weg für deren Inkrafttreten Ende November freigemacht. Mit einer Reihe von Maßnahmen soll das Ziel erreicht werden, die Energieeffizienz in der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent gegenüber der prognostizierten Entwicklung zu steigern.
Mit der Richtlinie wird beispielsweise der Bund verpflichtet, jährlich drei Prozent der in seinem Eigentum stehenden Gebäude energetisch zu sanieren. Zudem können die Mitgliedstaaten eine Energieeinsparquote für Energieunternehmen in Höhe von jährlich 1,5 Prozent ihres durchschnittlichen Jahresabsatzvolumens der Jahre 2010 bis 2012 einführen oder Einsparungen in gleicher Höhe durch staatliche Maßnahmen nachweisen.
Die Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten 18 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie diese Umsetzung innerhalb der Bundesregierung koordinieren.
cko/LTO-Redaktion
Energiewende: . In: Legal Tribune Online, 08.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7262 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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