Widerstand gegen deutsche Regelung: Glei­ches Kin­der­geld für alle?

13.03.2017

Deutschland will die Regelung zum Kindergeld ändern: Künftig sollen EU-Ausländer, deren Kinder in Mitgliedstaaten mit geringeren Lebenserhaltungskosten leben, weniger Unterstützung erhalten. Die EU-Kommission stellt sich gegen die Pläne.

Die Europäische Kommission lehnt die Absicht Deutschlands weiterhin ab, Kindergeld für diejenigen EU-Ausländer zu kürzen, deren Kinder im Heimatstaat leben. Dementsprechend soll ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zu dem Thema nach Angaben aus der Koalition frühestens in der kommenden Woche im Kabinett behandelt werden und nicht wie geplant an diesem Mittwoch.

Der Entwurf sieht den Angaben zufolge für die osteuropäischen Länder Rumänien, Polen, Ungarn, Kroatien und Bulgarien vor, nur noch 50 Prozent des deutschen Kindergeldsatzes auszuzahlen. Für andere Länder sollen demnach 75 oder 100 Prozent gelten - je nach dortigen Lebens- und Einkommensverhältnissen. Zuvor hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet.

In dem Gesetzentwurf wird aber auch betont: "Die vorgesehenen gesetzlichen Änderungen zur Anpassung der Höhe des Kindergeldes an die Lebensverhältnisse im Wohnsitzstaat des Kindes treten erst in Kraft, wenn die unionsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind."

Die zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen hatte in einem Schreiben an Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärt, eine solche Indexierung von Familienleistungen nach dem jeweiligen Lebensstandard sei europarechtswidrig.

Nach Informationen der WirtschaftsWoche hatten nun Nahles und Justizminister Heiko Maas (SPD) dafür gesorgt, dass ein entsprechender Gesetzentwurf nicht schon diesen Mittwoch vom Kabinett verabschiedet wird. Die Bundesregierung wolle derweil in Brüssel für eine entsprechende Rechtsänderung eintreten, berichtete die Zeitung weiter.

dpa/nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Widerstand gegen deutsche Regelung: . In: Legal Tribune Online, 13.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22360 (abgerufen am: 06.11.2024 )

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