Ungarn hat erneut Ärger mit der Kommission: Die Brüsseler Behörde hat wegen der Einschränkungen des ungarischen Asylrechts ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Wegen der jüngsten Einschränkungen des ungarischen Asylrechts geht die EU-Kommission erneut rechtlich gegen Budapest vor. Die Brüsseler Behörde teilte am Freitag mit, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Die neuen ungarischen Regeln seien rechtswidrige Einschränkung des Zugangs zum Asylverfahren und stünden im Gegensatz zur Asylverfahrensrichtlinie der EU.
Konkret geht es darum, dass Schutzsuchende seit einigen Monaten nicht mehr auf ungarischem Boden einen Asylantrag stellen können. Stattdessen müssen sie in den ungarischen Botschaften in Belgrad oder Kiew vorstellig werden und können dort eine Absichtserklärung auf Stellung eines Asylantrags einreichen. Möglicherweise bekommt der Betroffene dann eine einmalige Einreiseerlaubnis nach Ungarn.
Vorangegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Menschen in den ungarischen Transitlagern für Migranten an der Grenze zu Serbien rechtswidrig inhaftiert wurden. Die Schutzsuchenden mussten teils monatelang dort warten, bis sie einen Asylantrag stellen durften. Nach dem EuGH-Urteil schloss Ungarn die Lager im Mai und führte wenige Tage später die neuen Regeln ein, gegen die die EU-Kommission nun vorgeht.
Die rechtsnationale Regierung in Budapest hat nun zwei Monate Zeit, auf die Bedenken der EU-Kommission zu reagieren. Werden die Bedenken im Laufe des Verfahrens nicht ausgeräumt, droht Ungarn erneut eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Asylstreit: . In: Legal Tribune Online, 30.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43273 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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