Nachdem die EU-Kommission ihre Pläne für die Ahndung von Kinderpornografie im Internet vorgestellt hatte, kam Kritik von vielen Seiten. Auch Bundesinnenministerin Faeser sieht noch Änderungsbedarf.
Die Pläne der EU-Kommission zur verschärften Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen im Internet sollten nach den Worten von Bundesinnenministerin Nancy Faeser noch modifiziert werden. Der Rechtsstaatsgedanke müsse so verankert werden, dass private geschützte Kommunikation auch geschützt bleibe, sagte die SPD-Politikerin am Montag in Wiesbaden bei einem Besuch des Bundeskriminalamtes (BKA). "Wir werden gemeinsam als EU die Provider und Plattformen in die Pflicht nehmen, damit Missbrauchsdarstellungen entdeckt, gelöscht, die Täter verfolgt und die Kinder geschützt werden." Aber gleichzeitig sei wichtig, die rechtsstaatliche Balance beizubehalten. "Wir dürfen nicht in verschlüsselte Privatkommunikation eingreifen und damit viele Menschen treffen, die mit diesen Taten überhaupt nichts zu tun haben", sagte Faeser. Die anlasslose Kontrolle jeder privaten Nachricht lehne sie ab.
Wer Fotos und Videos von sexuellem Missbrauch von Kindern im Netz teilt, soll nach dem Willen der EU-Kommission künftig einfacher gefasst werden. Wie aus einem Mitte Mai vorgestellten Gesetzentwurf hervorgeht, könnten Anbieter wie Google oder Facebook verpflichtet werden, ihre Dienste mithilfe von Software nach entsprechenden Darstellungen zu durchsuchen. Zudem soll ein EU-Zentrum eingerichtet werden, das entsprechende Technologie bereitstellen soll.
Kinder seien die verwundbarsten Opfer in der Gesellschaft, betonte Faeser. Die Bekämpfung dieser Form der Kriminalität habe daher für sie oberste Priorität. Die Fallzahlen im Zusammenhang mit Missbrauchsdarstellungen hätten sich zum Teil mehr als verdoppelt, auch weil der Ermittlungsdruck gestiegen sei. "Kein Täter darf sich sicher fühlen", betonte die Ministerin.
dpa/ast/LTO-Redaktion
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: . In: Legal Tribune Online, 23.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48539 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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