Die Coronakrise beeinträchtigt auch die Bearbeitung von Asylanträgen. Hierzu hat die EU-Kommission nun eine Handlungsempfehlung für EU-Staaten veröffentlicht.
Auch in Zeiten der Cornakrise fordert die EU-Kommission, weiterhin das Asylrecht einzuhalten. Die Registrierung und Bearbeitung von Asylanträgen müsse fortgesetzt werden, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Handlungsempfehlung für die EU-Staaten.
Die Empfehlung sieht jedoch auch Spielräume für die Staaten vor. So dürfen persönliche Interviews mit Asylbewerbern entweder per Video geführt oder nötigenfalls weggelassen werden. Es wird jedoch ebenfalls festgehalten, dass Quarantäne und Isolationsmaßnahmen angemessen sein müssen und niemanden diskriminieren dürfen. Zudem müssten Asylbewerber die nötige Gesundheitsversorgung erhalten.
Die EU-Behörde hat betont, dass die Vorbereitung zur staatlich organisierten Aufnahme von Flüchtlingen aus Krisenregionen soweit wie möglich fortgesetzt werden soll. Diese Umsiedlungsprogramme sind auf Grund der Coronakrise aktuell eingestellt, sollen aber zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden. Ähnlich lauten die Empfehlungen in Bezug auf Rückführungen. Auch hier wirke sich die Krise stark aus, aber Rückführungen sollten weiter vorbereitet werden und Freiwillige mehr denn je bevorzugt werden.
Vizekommissionspräsident Margaritis Schinas mahnte, dass sich zwar unsere Lebensweise verändert habe, "nicht aber unsere Werte und Prinzipien".
dpa/vbr/LTO-Redaktion
EU-Kommission fordert Einhaltung von Asylrecht: . In: Legal Tribune Online, 16.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41327 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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