Europaweit digital bezahlen, mit virtueller Geldbörse, auch ohne Internet – mit dieser Idee will die EU-Kommission in Konkurrenz zu Zahlungsdiensteanbietern treten. Am Mittwoch brachte sie ein entsprechendes Gesetzespaket auf den Weg.
Mit mehreren Gesetzesinitiativen will die EU-Kommission das Bezahlen in Europa ins digitale Zeitalter führen und Online-Geschäfte sicherer machen. So sollen etwa Menschen im Euroraum künftig nicht nur mit Euro-Münzen und -scheinen, sondern auch mit einem sogenannten digitalen Euro bezahlen können. Eine "weithin akzeptierte, kostengünstige, sichere und widerstandsfähige" digitale Version der Gemeinschaftswährung soll als gesetzliches Zahlungsmittel gelten, wie aus einem am Mittwoch in Brüssel vorgestellten Gesetzesvorschlag hervorgeht.
Der digitale Euro soll nach Vorstellung der Kommission wie eine digitale Geldbörse funktionieren. Bürger und Unternehmen sollen ihn kostenfrei sowohl für Online- als auch für Offline-Zahlungen nutzen können – also auch, wenn keine Internetverbindung besteht. Händler im gesamten Euro-Währungsgebiet wären grundsätzlich verpflichtet, den digitalen Euro anzunehmen.
Mit einem Legislativvorschlag soll der Rechtsrahmen für den digitalen Euro geschaffen werden. Konkret legte die Kommission dafür zwei Verordnungsentwürfe vor – zur Schaffung des digitalen Euro und zum Angebot von Zahlungsdiensten mit der virtuellen Geldbörse. Ob und wann ein digitaler Euro ausgegeben wird, entscheidet die Europäische Zentralbank (EZB). Am Mittwoch bekräftigte die Notenbank, sie werde ihre Untersuchungsphase zum digitalen Euro im Oktober 2023 abschließen. Dann will die Notenbank über die weiteren Schritte entscheiden. Nach bisherigen Angaben der EZB könnte ein digitaler Euro frühestens 2026 kommen.
Keine Abschaffung des Bargelds
Auch mit Bargeld soll weiterhin gezahlt werden können, dieses soll in Zukunft sogar einfacher verfügbar sein. Das will die Kommission mit einem weiteren Verordnungsvorschlag sicherstellen. Im Euroraum solle jeder seine Zahlungsmethode frei wählen können und Zugang zu grundlegenden Bargelddiensten haben, betonte die Kommission. Zudem sollen Einzelhändler Scheine und Münzen ausreichen können, ohne dass Verbraucher etwas kaufen.
Für mehr Sicherheit von Online-Zahlungen soll unter anderem ein System zur Überprüfung der Übereinstimmung der IBAN-Nummern und Namen der Zahlungsempfänger für Überweisungen vorgeschrieben werden, wie Reformvorschläge für die Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD3) vorsehen. Mit ihnen solle sichergestellt werden, dass der EU-Finanzsektor in der Lage ist, sich an den fortschreitenden digitalen Wandel und die damit verbundenen Risiken und Chancen anzupassen, erklärte die EU-Kommission. Dies solle insbesondere den Verbrauchern zugutekommen.
Streitpunkt Datenschutz
Verbraucherschützer begrüßten die Initiativen der Kommission, pochten jedoch auf Datenschutz. Der digitale Euro müsse die Privatsphäre der Verbraucher schützen – vor allem bei Online-Zahlungen, hieß es vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Die EU muss mit Blick auf die Anonymität des Zahlungsverkehrs noch nachbessern, damit der digitale Euro das Datensammeln stoppt. Anonymität beim digitalen Bezahlen ist wichtig", sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop.
Laut Pressemitteilung der Kommission sind die geltenden Datenschutzschutzbestimmungen im aktuellen Vorschlag berücksichtigt und eingehalten. Bei einer Offline-Zahlung würden sogar weniger Daten preisgegeben als bei regulären Kartenzahlungen: Hierbei müssten Kunden "weniger personenbezogene Daten offenlegen als es heute bei Kartenzahlungen der Fall ist, so als würden sie mit Bargeld bezahlen oder an einem Geldautomaten Geld abheben. Niemand könnte sehen, was die Menschen bezahlen, wenn sie den digitalen Euro offline verwenden."
Die deutsche Kreditwirtschaft forderte für den digitalen Euro Leitplanken auf der Basis eines politischen Prozesses. "Das Mandat der Europäischen Zentralbank und die konkrete Ausgestaltung eines digitalen Euros müssen transparent und demokratisch legitimiert sowie gesetzlich verankert werden", sagte Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
Am Mittwoch hat die Kommission erst den Auftakt gesetzt. Den Gesetzesvorschlägen müssen noch Rat, also die Mitgliedstaaten, und Parlament zustimmen.
dpa/LTO-Redaktion
Gesetzespaket der EU-Kommission: . In: Legal Tribune Online, 28.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52107 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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