Wer in Atomkraftwerke oder Gasinfrastruktur investiert, tut künftig nach neuen EU-Regeln etwas fürs Klima. Umweltschützer haben das scharf kritisiert - und schreiten mit einem Ultimatum zur Tat.
Mehrere Umweltorganisationen wollen gegen neue EU-Regeln klagen, die Atomkraftwerke und Gasinfrastruktur ab Januar als klimafreundliche Projekte einstufen. Unter anderen fordern der WWF, Greenpeace und der BUND die EU-Kommission dazu auf, die entsprechende Regelung zurückzuziehen, wie am Montag aus zwei Mitteilungen hervorging. Die Brüsseler Behörde hat nun bis Februar Zeit, um darauf zu reagieren. Ansonsten wollen die Umweltschützer vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.
Verrat am Pariser Klimaabkommen
Hintergrund ist die Taxonomie. Darin listet die Kommission auf, in welche Bereiche Bürger und Unternehmen Geld investieren können, um den Klimawandel zu bekämpfen. Ab Januar werden auch Atomkraft und Gas unter bestimmten Bedingungen als klimafreundlich genannt. Das ist umstritten, da beim Verbrennen von Gas klimaschädliches Kohlendioxid entsteht und es keine endgültige Lösung für den radioaktiven Müll von Atomkraftwerken gibt. Die EU-Länder und das EU-Parlament hatten der Einstufung zugestimmt.
Acht Greenpeace-Büros - darunter das deutsche - legten Widerspruch gegen die Einstufung ein. Sie verstoße gegen die europäischen Klimagesetze und den Prinzipien der Taxonomie selbst, hieß es in einer Mitteilung. Zudem widerspreche sie den Zielen des Pariser Klimaabkommens, den Temperaturanstieg möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen. "Mit dieser Taxonomie verrät die EU ihre selbstgesteckten Umwelt- und Klimaziele", sagte Martin Kaiser, Vorstand von Greenpeace Deutschland.
Der WWF, der BUND und zwei andere Organisationen reichten ebenfalls einen Antrag ein, um insbesondere die Aufnahme von Gas in die Taxonomie anzufechten. Die Gasindustrie stehe angesichts der hohen Preise gerade im Mittelpunkt der Lebenskostenkrise in der EU, und ihre Förderung untergrabe die EU-Ziele der Energiewende, sagte ein Sprecher für die Organisationen.
Robin Wood klagt gegen Waldzerstörung
Am Freitag hatte bereits eine andere Gruppe von Umweltschützern, darunter Robin Wood, eine Nichtigkeitsklage vor dem EuGH eingereicht. Diese ficht insbesondere die klimafreundliche Einstufung von Bioenergie und Forstwirtschaftsprojekten an, da dies die
Waldzerstörung vorantreibe und die CO2-Emissionen erhöhe. Die EU-Kommission müsse dafür sorgen, dass es keinerlei finanzielle Anreize für das industrielle Verheizen der Wälder gebe, sagte Jana Ballenthien von Robin Wood.
In der vergangenen Woche waren mehrere Organisationen wie der WWF zudem aus Protest aus der Beratungsplattform ausgetreten, die die Taxonomie gemeinsam mit der Kommission ausgearbeitet hatte. Sie kritisierten, die Behörde habe aus politischen Gründen in deren Arbeit interveniert und die Empfehlungen der Berater entgegen wissenschaftlichen Belegen ignoriert.
dpa/ast/LTO-Redaktion
Naturschützer kündigen Klage an: . In: Legal Tribune Online, 19.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49663 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag