Erbrecht: Zentrales Testamentsregister gestartet

04.01.2012

Seit Anfang 2012 wird für das gesamte Bundesgebiet zentral erfasst, wenn Testamente oder Erbverträge bei Amtsgerichten und Notaren hinterlegt werden. Damit kann im Todesfall rasch geklärt werden, ob ein amtlich verwahrtes Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Bislang stimmten sich Gerichte, Notare und Standesämter auf dem Postweg darüber ab.

"Dank des Zentralen Testamentsregisters werden Nachlassverfahren schneller und verlässlicher ablaufen", sagte der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger am Mittwoch in Stuttgart.

Der Minister forderte, die neuen Möglichkeiten auch im Sinne eines verbesserten Schutzes der Erbrechte nichtehelicher Kinder zu nutzen. "Hatte ein Verstorbener nichteheliche Kinder, muss das Nachlassgericht von ihnen erfahren", so Stickelberger: "Sonst ist das Erbrecht dieser Kinder faktisch meist nicht viel wert."

Während ihrer Herbstkonferenz im November in Berlin hatten die Justizministerinnen und Justizminister der Länder unter Federführung Baden-Württembergs den Bund aufgefordert, für ein bundesweit einheitliches und funktionierendes Benachrichtigungswesen zu sorgen.

tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Erbrecht: . In: Legal Tribune Online, 04.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5231 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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