Ein epileptischer Anfall im Swinger-Club kann Folge eines Arbeitsunfalls sein und ist dann zusätzlich zu entschädigen. Dies entschied das SG Stuttgart in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil.
Der Kläger, gelernter Mauerer, stürzte bei seiner Tätigkeit mehrere Meter von einem Dach, wobei er unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt und anschließend nur noch stundenweise als Bauhelfer tätig sein konnte. Er bezog eine Teil-Rente auf unbestimmte Zeit von der Berufsgenossenschaft. Der Sturz vom Dach war als Arbeitsunfall anerkannt worden.
Knapp acht Jahre später erlitt der Kläger in einem Swinger-Club einen Zusammenbruch, bei dem er sich am Rücken verletzte. Sachverständige kamen zu dem Ergebnis, dass Ursache ein epileptischer Anfall gewesen war, der auf der früheren Schädelverletzung beruht habe. Aufgrund der sich daraus ergebenden gesundheitlichen Einschränkungen sei nun ein höherer Satz der Verletztenrente zu gewähren.
Neurologische Befunde ausschlaggebend
Die Berufsgenossenschaft lehnte dies ab. Vor allem die unklaren Umstände vor Ort, eine anzunehmende Übermüdung sowie die Einmaligkeit des Anfalls sprächen gegen einen Zusammenhang zwischen der füheren Verletzung und dem epileptischen Anfall.
Dieser Auffassung widersprach die 13. Kammer des Sozialgerichts (SG) Stuttgart und gab der Klage des Dachdeckers statt. Es folgte dabei den klaren Darstellungen der Neurologen. Denn ein gesunder Mensch erleide auch bei einem nächtlichen Besuch eines Swinger-Clubs keinen epileptischen Anfall. Ein solcher Anfall bedürfe hirnorganischer Vorschäden. Dabei sei medizinisch anerkannt, dass auch leichtere Schädelverletzungen Jahre später einen solchen Anfall noch auslösen könnten (Urt. v. 22.03.2012, Az. S 13 U 6176/09).
plö/LTO-Redaktion
SG Stuttgart zur Verletztenrente: . In: Legal Tribune Online, 29.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6949 (abgerufen am: 20.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag