EPA zur künstlichen Befruchtung: Tiersperma ist prinzipiell patentierbar

07.05.2012

Das Europäische Patentamt hat der amerikanischen Firma XY LLC das Schutzrecht auf tiefgefrorenes und vorselektiertes Tiersperma aberkannt. Die technische Beschwerdekammer gab damit einem von drei Einspruchsgründen statt, die Greenpeace Deutschland und eine Abgeordnete der Grünen im Europäischen Parlament eingelegt hatten.

Ein prinzipielles Verbot von Patenten auf Tiersperma besteht nach Ansicht der zuständigen Kammer des Europäischen Patentamtes (EPA) nicht. Zwar verbietet Artikel 53b des Europäischen Patentübereinkommens Patente auf "im Wesentlichen biologische" Tier- und Pflanzenzuchtverfahren, nach Auffassung des EPA gelte dies jedoch nicht für tierisches Sperma, das technisch verändert wurde.

Am 9. Mai wird das Europäische Parlament über eine Resolution von SPD-, CSU- und Grünen-Vertretern abstimmen, die eine Reform der Patentrichtlinie von 1998 verlangt.

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EPA zur künstlichen Befruchtung: . In: Legal Tribune Online, 07.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6139 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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