Bundeskabinett: Gesetz für faire Ver­brau­cher­ver­träge auf dem Weg

16.12.2020

Überlange Handyverträge oder ein aufgedrängter Vertragswechsel beim Energielieferanten sollen bald der Vergangenheit angehören: Ein neuer Gesetzesentwurf beschränkt u. a. automatische Vertragsverlängerungen und Telefonwerbung.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge beschlossen. Vorgelegt wurde der Entwurf von der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Das Gesetz soll die Position von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber Unternehmen stärken und verbessern. 

Der Entwurf nimmt zum einen die häufig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegten Vertragslaufzeiten von über einem bis zu zwei Jahren in den Blick, die insbesondere bei Handyverträgen häufig vorkommen. Laut Lambrecht schiebt der Entwurf dieser Praxis nun "einen Riegel vor". Der Entwurf sehe vor, dass eine Vertragslaufzeitvereinbarung von über einem Jahr nur wirksam sein soll, wenn der Verbraucher auch ein Angebot für eine Laufzeit von einem Jahr erhält. Der dazu angebotene Preis dürfe den Monatspreis für eine längere Laufzeit nicht um mehr als 25 Prozent übersteigen. Dies sorgt laut Lambrecht für mehr Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit der Angebote.

Außerdem soll die Position von Verbrauchern in Bezug auf automatische Vertragsverlängerungen verbessert werden. Eine automatische Verlängerung über drei Monate bis zu einem Jahr soll nur möglich sein, wenn der Kunde vom Unternehmen rechtzeitig auf seine Kündigungsmöglichkeit hingewiesen wird. Dies soll ergänzt werden durch eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat.

Telefonwerbung soll erschwert werden

Neu eingeführt werden soll zudem ein Textformerfordernis für Energielieferverträge im Haushaltskundenbereich außerhalb der Grundversorgung. Damit ein Vertragswechsel wirksam zustande kommt, müssten die Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft ihre Erklärung zum Beispiel per E-Mail abgeben, damit der Vertrag wirksam zustande kommt. Zweck dieser Regelung ist laut Pressemitteilung, dass die Verbraucher besser vor einem telefonisch aufgedrängten Vertragswechsel geschützt werden.

Das Telefon nimmt der Entwurf in einem weiteren Punkt in den Blick: Damit unerlaubte Telefonwerbung besser bekämpft werden kann, sollen Unternehmer verpflichtet werden, die Einwilligungen der Verbraucherinnen und Verbraucher für Telefonwerbung zu dokumentieren und aufzubewahren. Das mache es im Umkehrschluss für die Unternehmen auch leichter, die Wirksamkeit der Einwilligung zu überprüfen. Kommen Unternehmen dieser Pflicht nicht nach, so droht ihnen ein "saftiges Bußgeld", teilt Lambrecht mit. 

Zuletzt sollen Klauseln in AGB, die Abtretungen von auf Geld gerichtete Ansprüche beschränken, in Zukunft unwirksam sein. Damit soll Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit gegeben werden, Geldforderungen an Dritte zu verkaufen, die diese dann einziehen. Im Blick haben dürfte die Justizministerin dabei Klauseln, wie sie etwa Billig-Flieger Ryanair verwendet.

pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundeskabinett: . In: Legal Tribune Online, 16.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43751 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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