Derzeit wird im Rechtsausschuss des Bundesrats der "Entwurf eines Gesetzes zur Effektivität des Strafverfahrens" diskutiert, der unter anderem eine Erscheinens- und Aussageverpflichtung für Zeugen bei der Polizei vorsieht. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt diese in einer Stellungnahme ausdrücklich ab.
Der DAV sieht in der diskutierten Verpflichtung der Zeugen eine Demontage der Bedeutung der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zugunsten der Polizei. Der behauptete Effektivitätsgewinn im Ermittlungsverfahren sei zweifelhaft. Eine Verpflichtung des freien Bürgers, Ladungen der Polizei Folge zu leisten, ist mit seiner Rechtsstellung im liberalen Rechtstaat nicht zu vereinbaren, so der Deutsche Anwaltvereins in seiner Stellungnahme Nr. 19/2010.
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivität des Strafverfahrens: . In: Legal Tribune Online, 23.04.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/423 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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