Wegen zu niedriger Honorare unter anderem für Pflichtverteidiger streiken ab sofort Anwälte in England und Wales. Der Streik hat das Potenzial, die Strafjustiz dort vollständig zum Erliegen zu bringen.
Im Kampf um bessere Bezahlung wollen Prozessanwältinnen und -anwälte für Strafrecht in England und Wales auf unbestimmte Zeit ihre Arbeit niederlegen. Bei dem Streik ab diesem Montag geht es unter anderem um Honorare, die die Anwältinnen und Anwälte vom Staat als Pflichtverteidiger erhalten. Man wolle ein "Scheinwerferlicht auf das Ausmaß der Krise" werfen, sagte der Vorsitzende der Criminal Bar Association Jo Sidhu der britischen Nachrichtenagentur PA zufolge. Die Strafrechtsanwältinnen und-anwälte haben bislang bereits zeitlich begrenzt gestreikt und nun mit großer Mehrheit für einen unbefristeten Streik gestimmt.
Die britische Regierung bezeichnete diesen Plan als "unverantwortlich" und bat die Criminal Bar Association, das Vorhaben zu überdenken. Diese lehnt das bisherige Angebot der Regierung, bei dem die Anwälte PA zufolge im Schnitt pro Jahr 7.000 Pfund (umgerechnet rund 8.095 Euro) mehr verdienen würden, ab. Es gibt allerdings Streit darum, dass die erhöhten Honorare nur für neue, nicht für bereits laufende Mandate gezahlt werden sollen.
Dem britischen Justizministerium zufolge hat der bisherige Arbeitskampf für Verzögerungen bei 6.000 gerichtlichen Anhörungen geführt. Der nun laufende Streik soll das Potenzial haben, die Strafjustiz in England und Wales weitgehend zum Stillstand zu bringen. Viele Verfahren werden aufgeschoben werden müssen
dpa/ast/LTO-Redaktion
England und Wales: . In: Legal Tribune Online, 05.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49528 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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