Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesarbeitsministerium haben sich nach eingehender Überprüfung darauf verständigt, das ELENA-Verfahren schnellstmöglich einzustellen. Mit dem Verfahren sollte mithilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur der Einkommensnachweis erbracht werden.
Grund für die Einstellung sei die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur, so die Ministerien. Umfassende Untersuchungen hätten jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten werde. Hiervon hänge aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab.
Die Bundesregierung werde dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie werde in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Die Bundesregierung wolle nun Lösungen erarbeiten, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgreifen. Das Bundesministeriums für Arbeit werde prüfen, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können.
tko/LTO-Redaktion
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Elektronischer Entgeltnachweis: . In: Legal Tribune Online, 20.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3806 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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