Unter anderem weil Geflüchtete laut Hausordnung tägliche Zimmer- und Taschenkontrollen erdulden müssen, könnte in einem Freiburger Flüchtlingsheim gegen Grundrechte verstoßen werden. Aktivisten und Flüchtlinge ziehen deshalb vor den VGH.
Wegen möglicher Verstöße gegen Grundrechte in einer Freiburger Flüchtlingsunterkunft haben Aktivisten und Flüchtlinge nach eigenen Angaben einen Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg eingereicht. "Es gibt wenige Orte in Deutschland, wo Grundrechte so wenig gelten wie in Geflüchteten-Unterkünften", sagte Sarah Lincoln, Juristin bei derGesellschaft für Freiheitsrechte, die den Eilantrag veranlasst hat, am Dienstag. Der Poststelle des VGH war der Antrag zunächst nicht bekannt, wie ein Sprecher am Dienstagmittag sagte.
Laut Mitteilung dürfen die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg gemäß der Hausordnung keinen Besuch empfangen, müssten tägliche Zimmer- und Taschenkontrollen erdulden und dürften einfache Haushaltsgegenstände wie einen Gebetsteppich oder eine Packung Reis nicht mit auf ihr Zimmer nehmen. In allen Einrichtungen des Landes gelte eine einheitliche Hausordnung, die in zahlreiche Grundrechte eingreife: in die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Meinungs- und Religionsfreiheit, in den Schutz der Familie und in das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
"Dient in erster Linie dem Schutz der Bewohner"
Zum Schutz der Bewohner in der Einrichtung sind laut Innenministerium bestimmte Gegenstände und Handlungen verboten. Bei der Freiburger Flüchtlingsunterkunft handelt es sich nicht um eine allgemein zugängliche öffentliche Einrichtung. Deshalb erhielten nur berechtigte Personen Zugang zum Einrichtungsgelände. Dies diene in erster Linie dem Schutz der Bewohner. Da die Bewohner aus unterschiedlichen Herkunftsländern mit unterschiedlichen Werten und politischen Ansichten stammten, bestehe permanent die konkrete Gefahr, dass es auf dem Gelände zu Konflikten komme.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte sitzt in Berlin und finanziert nach eigenen Angaben Gerichtsverfahren, um die Grund- undMenschenrechte gegen staatliche Verletzungen zu verteidigen. Dafür bringt sie geeignete Klägerinnen mit Anwälten zusammen - im aktuellen Fall vier Asylbewerber aus Ghana und Senegal, die sich gegen die Hausordnung der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg zur Wehr setzen wollen. Hinter dem Eilantrag stehen der Mitteilung zufolge zudem die Aktion Bleiberecht Freiburg, Pro Asyl und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Eilantrag wegen Grundrechtsverstößen in Flüchtlingsheim: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44513 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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