Für die AfD steht fest, dass die Hotspot-Regelung in Hamburg rechtswidrig ist. Vier Abgeordnete haben deshalb nun wie angekündigt beim VG der Hansestadt einen Eilantrag eingereicht. In der FDP hingegen zögert man noch.
Die Hamburger AfD geht gerichtlich gegen die Corona-Hotspot-Regelung in der Hansestadt vor. Beim Verwaltungsgericht (VG) Hamburg ist ein Eilantrag gegen die Regelung eingereicht worden. Die FDP, die ebenfalls rechtliche Schritte angekündigt hatte, will bis Mitte nächster Woche darüber entscheiden.
In dem Antrag der vier AfD-Landtagsabegeordneten, der der LTO vorliegt, heißt es, dass die Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage schon nicht vorlägen. Denn dafür müsse es eine Virusvariante geben, die signifikant gefährlicher ist und zu übermäßig vielen schweren Krankheitsverläufen und Todesfällen führt. Das sei aber bei der momentan vorherrschenden Omikron-Variante nicht der Fall, begründen die Politiker ihren Antrag.
Außerdem bestreiten sie, dass in Hamburg eine Überlastung der Krankenhäuser drohe. Die Datenlage bezüglich Hospitalisierungsrate, Infektionsgeschehen und Belegung der Intensivbetten sei eindeutig, schreibt die AfD in ihrem Antrag. Auch ist sie der Ansicht, dass eine Hotspot-Regelung nicht pauschal auf ein ganzes Bundesland ausgeweitet werden kann. Das Gesetz sehe nach dem Wortlaut Hotspots nur für Gebietskörperschaften vor. Ob ein Bundesland überhaupt eine Gebietskörperschaft ist, sei noch eine nicht geklärte Rechtsfrage.
FDP: Erst einmal "Fachanwalt beauftragt"
Noch unklar ist, ob das VG in Hamburg neben dem Antrag der vier AfD-Politiker bald auch einen des Hamburger FDP-Landesvorsitzenden, MdB Michael Kruse, auf den Tisch bekommt. Kruse hatte ursprünglich angekündigt, zu "klagen", sobald die Hotspot-Regel in Kraft ist, also eigentlich am 2. April. Am Mittwoch erklärte er jedoch: "Ich habe bei vielen Gesprächen sowohl mit Bürgern als auch mit Parteifreunden große Unterstützung für mein angekündigtes Klagevorhaben erfahren. Aus diesem Grund habe ich einen Fachanwalt beauftragt, die Hamburger Verordnung zu prüfen und einen Entwurf für die Klage auszuarbeiten. Die abschließende Entscheidung über die Klage fällt nach eingehender fachlicher Prüfung innerhalb der nächsten sieben Tage. Vor dem Einreichen der Klage wird sich auch der FDP-Landesvorstand dazu beraten." Parteiintern war Kruse wegen seiner so schnell verkündeten Klageabsicht in die Kritik geraten.
Dass juristische Schnellschüsse nicht immer ein probates Mittel sind, müssen jedenfalls auch Kruses Parteifreunde in Mecklenburg-Vorpommern feststellen. Vertreter der dortigen FDP-Landtagsfraktion hatten angekündigt, gegen die Hotspot-Regel in ihrem Bundesland juristisch vorzugehen.
Nach einer juristischen Prüfung geben sich indes die Liberalen im Schweriner Landtag um einiges verhaltener: "Den ursprünglichen Plan eines Normenkontrollverfahrens werden wir nicht erfolgreich umsetzen können. Daher fällt diese Option für uns aus", so der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion David Wulff gegenüber LTO. Wulff zufolge hat man auch den "Weg über eine Feststellungsklage unter Beteiligung von privaten Personen oder Unternehmen" geprüft und sieht diesen Weg "als sehr risikoreich" an. Aktuell prüften die Liberalen juristisch den Feststellungsbeschluss des Landtages vom 24. März 2022, der unter anderem die Grundlage der Corona-Landesverordnung bilde.
Eilantrag der AfD auch in Mecklenburg-Vorpommern
Das Stadium der juristischen Prüfung abgeschlossen hat auch in Mecklemburg-Vorpommern bereits die AfD: Die dortige Fraktion im Schweriner Landtag hat beim Oberverwaltungsgericht Greifswald Klage gegen die Corona-Verordnung der Landesregierung eingereicht. "Es ist ein Unding, dass eine Landesregierung einfach das gesamte Bundesland zum Hotspot erklärt. Das hat vorher noch keine Landesregierung in Deutschland fertiggebracht", sagte der Fraktionsvorsitzende der Partei, Nikolaus Kramer, am Mittwoch in Schwerin. Den Angaben zufolge strengt die AfD eine Normenkontrollklage an. Mecklenburg-Vorpommern war das erste Bundesland, das sich flächendeckend zum Corona-Hotspot erklärt hat.
Hamburgs Bürgerschaft hatte ebenfalls in der vorigen Woche die Hansestadt zum Corona-Hotspot erklärt. Damit gelten in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg strengere Pandemieschutzregeln als in den anderen Bundesländern. Die rot-grüne Koalition in der Hamburger Bürgerschaft hatte die Einstufung des Stadtstaates als Hotspot mit einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems begründet - obwohl die Hansestadt eine im bundesweiten Vergleich niedrige Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen und auch eine niedrige Hospitalisierungsinzidenz aufweist - das ist die Zahl der in Krankenhäusern neu aufgenommenen Covid-19-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche.
cp/hs/LTO-Redaktion
mit Material der dpa
Gerichtliche Schritte gegen Hotspot-Regeln in den Ländern: . In: Legal Tribune Online, 06.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48065 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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