Der EGMR hat am Donnerstag in fünf weiteren Fällen die säumige Justiz in Deutschland gerügt und einen Verstoß gegen das Grundrecht auf angemessene Dauer von Zivilverfahren festgestellt. Deutschland muss nun Schadensersatz zahlen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sprach einem Beschwerdeführer, dessen Rechtsstreit im Freistaat Bayern um die Haftung eines Arztes 12 Jahre dauerte, eine Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro zu. Eine andere Klägerin soll 6.000 Euro Schadensersatz erhalten, weil ihre Verfahren mehr als sieben Jahre dauerten.
Die Straßburger Richter hatten Deutschland bereits im September in einem
Grundsatzurteil aufgefordert, der konventionswidrigen Situation binnen eines Jahres abzuhelfen. Dabei stellte der Gerichtshof klar, dass Verzögerungen des Gesetzgebers keine Entlastung darstellten. Nach einem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts sollen die Betroffenen überlanger Verfahren künftig Entschädigungen einklagen können.
Allein im Jahre 2009 urteilte der Gerichtshof gegen Deutschland in 13 Fällen wegen überlanger Verfahrensdauer. Zudem seien weitere 55 Verfahren mit ähnlicher Zielrichtung anhängig, so die Richter.
EGMR: . In: Legal Tribune Online, 21.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1770 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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