Kein Anwalt, ein ungeeigneter Übersetzer und ein Verstoß gegen das Folterverbot: Der EGMR hat einiges am Umgang mit der 2015 endgültig von den Mordvorwürfen freigesprochenen Amanda Knox auszusetzen.
Zusammen mit ihrem damaligen Freund soll die damalige amerikanische Studentin Amanda Knox ihre britische Mitbewohnerin während eines Auslandsaufenthaltes in Italien ermordet haben. Der Fall beschäftigte die italienische Justiz knapp acht Jahre, bis die Frau 2015 endgültig vom Obersten Italienischen Gericht von den Mordvorwürfen freigesprochen wurde. Das Urteil der Vorinstanzen sei voll von Rechtsfehlern und Widersprüchen, befanden die Italienischen Richter damals. Nur die Verurteilung wegen falscher Verdächtigung eines Mannes, den Knox im Rahmen einer polizeilichen Vernehmung des Mordes bezichtigte, wurde aufrechterhalten.
Mit einer Vernehmung Knoxs durch die italienischen Beamten beschäftigte sich nun auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), welcher in seinem Urteil vom Donnerstag mehrere Menschenrechtsverletzungen feststellte (Beschw.-Nr- 76577/13). So seien die italienischen Behörden nicht den Anschuldigungen der US-Amerikanerin nachgegangen, von der Polizei geschlagen und unter Druck gesetzt worden zu sein. Dadurch verletzten sie in verfahrensrechtlicher Hinsicht das Folterverbot, so die Straßburger Richter.
Die italienischen Behörden verletzten darüber hinaus das Recht auf ein faires Verfahren, befand der EGMR. Denn während des Verfahrens habe die Polizei Knox keinen Anwalt zur Verfügung gestellt. Schließlich bemängelten die Richter auch den Dolmetscher, der Knox während der Vernehmung zur Seite stand. So habe der Dolmetscher eine "persönliche und emotionale" Beziehung zu Knox aufbauen wollen, womit er für seine Aufgabe ungeeignet gewesen sei, befanden die Richter.
Für die Menschenrechtsverletzungen muss Italien der Amerikanerin nun insgesamt 18.000 Euro Entschädigung zahlen.
dpa/tik/LTO-Redaktion
EGMR verurteilt Italien: . In: Legal Tribune Online, 24.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33431 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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