Die Eltern der vermissten Britin Maddie McCann werfen dem ehemaligen Kriminalinspektor des Falls wegen verschiedener Veröffentlichungen eine Verletzung ihres privaten Familienlebens vor. Nun scheiterten sie vor dem EGMR.
Die Eltern der vermissten Britin Maddie McCann haben vor Gericht eine Niederlage erlitten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied am Dienstag, das Recht auf Schutz des privaten Familienlebens der McCanns sei nicht verletzt worden (Application no. 57195/17).
Am 3. Mai 2007 verschwand die damals dreijährige Britin Madeleine - auch Maddie genannt - aus einem Ferienappartement im portugiesischen Praia da Luz. Die Eltern hatten Maddie und ihre beiden jüngeren Geschwister im Appartement gelassen, als sie in einem nahe gelegenen Restaurant mit Freunden zu Abend aßen. Regelmäßig schauten sie nach den Kindern - bis die Mutter plötzlich entsetzt feststellte: Maddies Bett war leer, und die Terrassentür stand offen. Seitdem fehlt von dem Mädchen jede Spur.
Ermittlungen führten zum Deutschen Christian B., sie sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Derzeit sitzt der Verdächtige in einem Gefängnis in Deutschland eine mehrjährige Haftstrafe für die Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin im Jahr 2005 in Praia da Luz ab.
Art. 8 EMRK nicht verletzt
In dem nun am EGMR entschiedenen Rechtsstreit geht es um Veröffentlichungen des ehemaligen portugiesischen Kriminalinspektors Goncalo Amaral. Ihm werfen Maddies Eltern vor, ihren Ruf geschädigt zu haben. Amaral soll in einem Buch, einem Dokumentarfilm und einem Zeitungsinterview Kate und Gerry McCann beschuldigt haben, selbst in das Verschwinden ihrer Tochter involviert gewesen zu sein.
Nun entschied aber der EGMR, dass eine Verletzung des Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht vorliege. Danach hat jede Person das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
Das Gericht argumentierte, der mögliche Image-Schaden der McCanns sei wenn dann dadurch entstanden, dass zeitweise gegen sie ermittelt worden sei - nicht aber durch die bloße Veröffentlichung der Information durch Amaral. Die Informationen seien somit der Öffentlichkeit also schon vor der Veröffentlichung der Ermittlungsakte den Medien zugänglich gewesen. Zudem habe man die Auswirkungen auf die McCanns auch gegen die Meinungsfreiheit des Autoren abwägen müssen, hieß es aus Straßburg.
dpa/ku/LTO-Redaktion
Keine Verletzung des Rechts auf privates Familienleben: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49677 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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