Der inhaftierte PKK-Führer Abdullah Öcalan ist mit einer Beschwerde über angebliche Misshandlungen im Gefängnis gescheitert. Der EGMR wies seinen Antrag zurück, da keine Anzeichen bestünden, die den Verdacht der Folter begründeten.
Der in der Türkei inhaftierte Anführer der kurdischen Arbeiterpartei PKK Abdullah Öcalan konnte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nicht ausreichend belegen, dass er 2008 während einer Durchsuchung seiner Zelle misshandelt wurde (Urt. v. 27.09.2018, Beschw.-Nr. 12261/10).
Anzeichen, die einen solchen Verdacht begründeten, sahen die Straßburger Richter nicht. Öcalan sei am Tag der Durchsuchung und danach von Ärzten untersucht worden, die keinerlei Verletzungen oder psychische Belastung bei ihm festgestellt hätten. Auch habe er trotz Rückfrage verschiedener Ärtze nie etwas von Misshandlungen im Gefängnis erwähnt. 2010 untersuchte zudem das Europäische Kommitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (englisch: CPT) das Gefängnis auf mögliche Verstöße gegen das Folterverbot. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde Öcalan gefragt, ob er von Misshandlungen zu berichten habe. Auch diese Frage verneinte der PKK-Anführer.
In der Summe der Dinge sei daher nicht belegbar, ob und wann Öcalan misshandelt wurde, resümierte das Gericht. Ein Verstoß der Türkei gegen das Folterverbot läge daher nicht vor.
Als die Misshandlungsvorwürfe im Herbst 2008 publik wurden, gingen Zehntausende Kurden in der Türkei aus Protest auf die Straße. Bereits 2005 hatte der EGMR das Verfahren gegen den heute 69-jährigen als unfair bezeichnet und die Türkei zu einer Entschädigungszahlung von 120.000 Euro verurteilt.
dpa/tik/LTO-Redaktion
EGMR zu Folter in der Türkei: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31183 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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