Unter der Leitung von Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich und Prof. Dr. Armin Höland hat eine Forschungsgruppe der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ein Jahr lang im Auftrag der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung die "Effektivität kollektiver Rechtsschutzinstrumente für Verbraucher im nationalen Recht" untersucht.
Unerwünschte Telefonwerbung, versteckte Zusatzkosten in Verträgen oder die Rechte eines Kunden während der aktuellen Bahnstreiks: In den vergangenen Jahren hat das Thema Verbraucherschutz zu einem zentralen Thema entwickelt. Immer mehr Bürger nehmen den Dienst von Verbraucherschutzzentralen in Anspruch und können so erfolgreich gegen unlautere Geschäftemacher vorgehen.
Für ihre Studie haben die Forscher Verbände, Gerichte und Richter befragt, Prozessakten und Gerichtsstatistiken analysiert und Expertengespräche mit Verbraucherschützern, Richtern und Rechtsanwälten durchgeführt.
Der Forschungsbericht ist mittlerweile im Internet abrufbar und fasst die Stärken und Schwächen des kollektiven Rechtsschutzes im Verbraucherrecht zusammen. "Zu den Stärken gehört unter anderem die insgesamt gut entwickelte Praxis der Abmahnungen und der Unterlassungsklagen von Verbraucher- und Wirtschaftsverbänden gegen unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen", so Armin Höland. Hier zeige sich, dass der kollektive Rechtsschutz im Hinblick auf Prävention und Unterlassung vergleichsweise gut funktioniert.
Schwächen weise der kollektive Rechtsschutz im Verbraucherrecht hingegen beim Schadensausgleich und bei der Abschöpfung der auf unzulässige Weise erzielten Gewinne auf. "Durch Unterlassungsklagen lassen sich Schäden nicht ersetzen, die Verbraucher infolge unwirksamer AGB oder sonstiger verbrauchschutzgesetzwidriger Praktiken erlitten haben", erklärt Caroline Meller-Hannich. Voraussetzung sei eine wirksamere Verzahnung von kollektiven und individuellen Rechtsschutzmöglichkeiten. Die vom Gesetz eingeräumte Möglichkeit der Gewinnabschöpfung zugunsten des Bundeshaushaltes habe hohe rechtliche Anforderungen und finanzielle Risiken. Deshalb kämen Klagen auf Gewinnabschöpfung im juristischen Alltag kaum vor.
tko/LTO-Redaktion
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Forschungsbericht der MLU Halle
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Effektiver Rechtsschutz: . In: Legal Tribune Online, 01.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2649 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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